Gangolf Stocker (lo.) wurde zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Foto: dpa

Beim Prozess gegen den Ex-Sprecher der S-21-Gegner herrschte wenig Interesse - 2700 Euro Strafe.

Stuttgart - Zu einer Geldstrafe von 2700 Euro zu 45 Tagessätzen ist der Veteran des Stuttgart-21-Protests, Gangolf Stocker, am Montag vom Amtsgericht verurteilt worden. Bei zwei Kundgebungen im Oktober 2010 soll der damalige Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Auflagen der Stadt verstoßen haben.

Amtsrichterin Thoma machte den 67-Jährigen dafür verantwortlich, dass am 18. Oktober vergangenen Jahres ein Tieflader mit drei Traktoren von Atomkraftgegnern aus Gorleben im Mittleren Schlossgarten auftauchte. Das war aber ausdrücklich nicht genehmigt. Außerdem soll Stocker dafür büßen, dass bei einer Kundgebung am Hauptbahnhof am 23. Oktober die Demonstranten auf die Heilbronner Straße strömten.

Die Polizei musste die Bundesstraße sperren - und stellte fest: Die Veranstalter hatten nur 60 Ordner im Einsatz. Nach den Auflagen des Ordnungsamts hätten es mindestens 320 sein müssen - bezogen auf die von der Polizei geschätzten 16.000 Teilnehmer. Bei laut Veranstalter 50.000 Demonstranten wären sogar 1000 Ordner nötig gewesen.

Wenige Zuhörer kamen zum Prozess

Der Prozess gegen Stocker stieß diesmal auf geringes Interesse. Nach seinem Rückzug als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart21 verloren sich am Montag vier Zuhörer im Saal1. Im Januar war der größte Saal des Amtsgerichts noch überfüllt.

Dabei hätte der Protest groß sein können - immerhin hält Stockers Verteidiger Roland Kugler eine behördliche Auflage über die Zahl der Ordner für "eindeutig verfassungswidrig". "Damit ließe sich jede größere Demonstration verhindern", so Kugler. Stocker will in Berufung gehen. Das klappte schon einmal: Ein ähnliches Urteil des Amtsgerichts vom Januar wurde vom Landgericht wegen Geringfügigkeit eingestellt.