Innenminister Reinhold Gall (SPD) sieht sich in Sachen Polizeireform zu Unrecht am Pranger. Foto: dpa

Ist wegen des juristischen Hickhacks um die Polizeireform unsere Sicherheit in Gefahr? Die CDU warnt vor Chaos - doch SPD-Innenminister Gall weist die Einwände zurück.

Ist wegen des juristischen Hickhacks um die Polizeireform unsere Sicherheit in Gefahr? Die CDU warnt vor Chaos - doch SPD-Innenminister Gall weist die Einwände zurück.

Stuttgart - Trotz des juristischen Streits um 23 Führungsposten ist die baden-württembergische Polizei nach Ansicht von Innenminister Reinhold Gall (SPD) keineswegs führungslos. Zwar gebe es noch zu erwartende „Unwuchten“ in der seit 1. Januar geltenden neuen Struktur. Insgesamt sei die Polizei aber „vollumfänglich funktionsfähig“, versicherte Gall am Mittwoch im Stuttgarter Landtag. SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sprang dem zuletzt viel kritisieren Minister bei: „Die Polizei ist bei Reinhold Gall in sehr guten Händen.“

Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Besetzung mehrerer Leitungsposten im Zusammenhang mit Galls Polizeireform gestoppt hatte, warnte die CDU-Fraktion vor einer Gefahr für die innere Sicherheit im Land. Gall trage die Verantwortung dafür, dass die Polizei einen „Imageschaden“ erlitten habe, sagte CDU-Innenexperte Thomas Blenke am Mittwoch im Landtag.

Die CDU-Fraktion hatte Gall in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darzulegen, wie er auf die Karlsruher Vorgaben eingehen wolle. Demnach muss die Besetzung von 23 Führungsposten in den zwölf Regionalpräsidien bis zum 1. Februar überprüft und geändert werden. Heißt: Von da an dürfen die betroffenen Präsidenten und Vizepräsidenten nicht mehr als solche tätig sein.

"Wir arbeiten an einem Konzept"

Man werde die Frist bis Ende nächster Woche nutzen, um „so sorgfältig wie möglich“ nach Lösungen zu suchen, sagte Gall. „Wir arbeiten an einem Konzept.“ Derweil funktioniere die Polizei „hervorragend und einwandfrei“. Wenn die Opposition behaupte, er betreibe Personalpolitik nach Gutsherrenart, dann diskreditiere sie in erster Linie die Beamten, die ursprünglich für die Posten ausgewählt worden waren. „Das ist unredlich.“

Ins Rollen gebracht hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lautensack. Zum Jahreswechsel wurde die Zahl der Präsidien von 37 auf 12 Flächenpräsidien und 3 Sonderpräsidien reduziert. Polizeidirektor Lautensack hatte sich vergeblich für mehrere Führungspositionen beworben, war aber leer ausgegangen. Das CDU-Mitglied hatte die Polizeireform der grün-roten Landesregierung wiederholt als Gefahr für die innere Sicherheit kritisiert. Sie sei „überdimensioniert“ und stelle eine Polizei auf den Kopf, die bundesweit als eine der besten gelte.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Rüdiger Seidenspinner, sagte: „Die Kollegen vor Ort interessieren im Moment ganz andere Probleme als dieses Schachern um Posten.“ Nicht die juristisch einwandfreien Besetzungen der Präsidenten- und Vizepräsidentenposten stünden bei der Umsetzung der Reform im Vordergrund, sondern alltägliche Probleme wie die Neuordnung des Fuhrparks oder funktionierende PC-Verbindungen. Zur Klage seines DPolG-Kollegen sagte er: „Das muss jeder selbst wissen.“