Gaffer müssen mit Strafen rechnen. Foto: dpa

Immer wieder behindern Gaffer Rettungskräfte und die Polizei, neulich auch bei einem Unfall auf der A8 bei Leonberg. Der Hauptkommissar Markus Krauß erklärt, welche Strafen Gaffern drohen.

Böblingen - Immer wieder behindern Gaffer die Arbeit von Polizei und Rettungskräften. So auch vergangenes Wochenende nach einem Unfall auf der A 8 bei Leonberg (Kreis Böblingen), als Schaulustige auf der Gegenfahrbahn langsam fuhren, um Fotos und Videos von der Unfallstelle zu machen.

Hauptkommissar Markus Krauß von der Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg erklärt, wann sich Autofahrer strafbar machen.

Herr Krauß, wann ist man ein Gaffer und verhält sich gesetzeswidrig?
Die Polizei bezeichnet als „Gaffer“ Personen, die an Unglücksorten – ohne Hilfe zu leisten – durch ihr Verhalten zur Befriedigung ihrer Sensationsgier Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und anderen Organisationen beeinträchtigen und andere Bürger beziehungsweise Verkehrsteilnehmer behindern, im schlimmsten Fall sogar gefährden oder schädigen.
Darf man der menschlichen Neugier gar nicht nachgeben und abbremsen, um den Unfall auf der Gegenseite näher zu betrachten?
Nein. Nicht selten haben wir den Fall, dass Autofahrer sogar auf der Gegenseite des eigentlichen Unfalls, selbst auf dem linken Fahrstreifen, abbremsen oder anhalten um ihrer Sensationsgier nachzukommen. Auffahrunfälle können dadurch die Folge sein.
Markus Krauß Foto: Polizei
Dürfen Fahrer oder Beifahrer Fotos beziehungsweise Filme mit dem Handy machen?
Als Fahrzeuglenker ist allgemein bereits das Aufnehmen eines Handys oder Smartphones in die Hand verboten. Der Beifahrer kann sich strafbar machen, wenn durch die Bild- oder Filmaufnahme die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden.
Wie werden solche Taten verfolgt?
Idealerweise werden solche Gaffer direkt vor Ort angehalten und sanktioniert. Sollte dies nicht möglich sein, werden weitere Ermittlungen anhand abgelesener Kennzeichen durchgeführt. Auch haben schon andere Verkehrsteilnehmer Gaffer bei der Polizei angezeigt, weil sie durch ihr Verhalten, beispielsweise eine Vollbremsung, eine gefährliche Situation hervorgerufen haben. Je nach Schwere der Tat liegt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vor.
Mit welchen Strafen müssen die Täter in solchen Fällen rechnen?
Diese beginnen bei Verwarnungstatbeständen bei 20 Euro, wie Abbremsen ohne zwingenden Grund, und können je nach begangener Ordnungswidrigkeit bis zu 2000 Euro betragen. Straftatbestände wie „Unterlassene Hilfeleistung“ oder die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“, wie das unberechtigte Aufnehmen von Filmen oder Fotos von Verletzten an der Unfallstelle, siehe Paragraf 201 a des Strafgesetzbuchs, können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.