Besucher der Gastronomie müssen seit Mai Kontaktdaten hinterlassen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Zigtausend Gäste hinterlassen in der Gastronomie ihre Kontaktdaten. Die Gesundheitsämter fordern kaum Listen an. Dafür zeigen manche Gäste und Wirte Fantasie beim Umgehen der Auflage.

Stuttgart - Prächtiges Sommerwetter in einem Stuttgarter Biergarten. Die neuen Gäste ergattern einen Platz und haben erst mal Durst. Die Besucherlisten, die in einem Bierglas auf dem Tisch stehen, beachten sie nicht. „Die sollten Sie gelegentlich noch ausfüllen“, sagt der Kellner, der im Stress ist. Damit ist die Sache erledigt. Als die Gruppe aufsteht und weiterzieht, sind die Blätter noch immer jungfräulich. Anderswo sind dafür Superhelden im Einsatz. „Ich hatte nicht nur einmal Spiderman oder Micky Maus auf der Liste“, erzählt ein Gastronom und schmunzelt.

Was da so auf die Zettel geschrieben wird, „ist teils spektakulär“, sagt Daniel Ohl vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Baden-Württemberg. Seit Mitte Mai sind die Gaststätten nach der Corona-Schließung wieder geöffnet. Um bei Erkrankungsfällen die Kontakte nachvollziehen zu können, müssen Gäste seitdem Namen und Kontaktdaten hinterlassen. Allein: Wenn nicht gerade Comicfiguren bemüht werden, „können die Wirte den Wahrheitsgehalt der Angaben nicht einschätzen. Sie können und wollen das nicht kontrollieren“, so Ohl. „Eine Überwachung der Richtigkeit der Angaben durch die Gaststätten ist nicht vorgesehen. Allerdings ist die Angabe falscher Daten bußgeldbewehrt“, heißt es auch im Sozialministerium.

Man gehe davon aus, dass die meisten Menschen ihren richtigen Namen verwenden, sagt Ohl. Am Anfang, als noch nicht mehrere Haushalte zusammensitzen durften, habe man allerdings gesehen, „wie schnell sich spontan Haushaltsgemeinschaften gebildet haben“, erzählt der Verbandssprecher. Für das Umgehen der Regeln haben manche Leute also schon früh eine gewisse Fantasie entwickelt.

Manche Wirte erheben gar nichts

Allerdings gilt das auch für einige Wirte. Die müssen die Listen vier Wochen lang aufbewahren und sie danach datenschutzkonform entsorgen, also etwa schreddern. Ob das im Normalfall so passiert, kann man auch im Büro des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht sagen. Beschwerden in dieser Hinsicht verzeichne man bisher nicht, so der stellvertretende Abteilungsleiter Christian Storr. Auch die anfängliche Praxis, Sammellisten auszulegen, auf denen Gäste die Daten der anderen Besucher sehen konnten, habe sich sehr verringert. Dass dies nicht zulässig ist, habe sich inzwischen herumgesprochen. Allerdings: Manche Wirte verzichten offenbar ganz auf die Listen. „Die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften vollzieht sich äußerst unterschiedlich. Nicht selten werden die Gastangaben offensichtlich gar nicht erfragt“, weiß Storr.

Doch was passiert eigentlich, wenn tatsächlich eine Covid-19-Erkrankung bei einem Besucher einer Gaststätte auftritt? Dann kommt das zuständige Gesundheitsamt ins Spiel. „Die erkrankte Person wird zu ihren Aktivitäten der vergangenen Tage befragt. Wenn sie ein Restaurant besucht hat, wird die Art des Restaurantaufenthalts genau durchgesprochen“, sagt der Stuttgarter Rathaussprecher Martin Thronberens. Dabei kommt es darauf an, ob er drin oder draußen stattgefunden und wie viele mögliche Kontakte es gegeben hat. „In der Regel lassen sich auf diesem Wege die Infektionsketten und Kontaktpersonen nachvollziehen. Die Gästeliste stellt aber ein zusätzliches Werkzeug dar, das gegebenenfalls eingesetzt werden kann“, so Thronberens. Mögliche Kontaktpersonen können dann informiert werden.

Kaum Zugriffe auch im Land

Doch auf die zigtausend Listen, die in der Landeshauptstadt bisher ausgefüllt worden sind, ist in den ersten drei Monaten so gut wie gar nicht zugegriffen worden. „Es wurde bislang eine Anfrage bezüglich der Gästeliste gestellt“, sagt Thronberens. Im Land sieht das nicht anders aus. „In den letzten Wochen sind vereinzelt Fälle aufgetreten, bei denen ein Gaststättenbesuch ermittelt wurde und entsprechende Kontaktpersonennachverfolgungen durchgeführt wurden“, heißt es im Sozialministerium. Ob sich daraus Folgefälle ergeben haben, wisse man nicht.

Beim Dehoga weiß man von keiner Anforderung der Listen. „Uns ist kein Fall einer solchen Nachverfolgung bekannt. Das heißt aber nicht, dass es keinen gibt“, sagt Daniel Ohl. Häufig kommt das aber offenkundig nicht vor, soviel steht fest. Und wenn, dann bleibt nur zu hoffen, dass der Wirt auch eine Liste vorweisen kann – und nicht Spiderman oder Micky Maus zu Gast gewesen sind.