Das Dach wird wohl nicht mehr lange mit einer Plane abgedeckt sein. Foto: factum/Archiv

Weil der First eines Mehrfamilienhauses zu hoch ist, ordnet das Landratsamt den Rückbau an. Die Behörde hat eine Baufirma beauftragt, die bald tätig werden soll.

Gärtringen - Nach fast fünf Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen soll nun Schluss sein: das Landratsamt lässt das zu hohe Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Gärtringen-Rohrau beseitigen. Der Bauherr hatte eigenmächtig und ohne Genehmigung das Gebäude um fast einen Meter höher

gebaut als zulässig. Dabei wurden die genehmigten Trauf- und Firsthöhen deutlich überschritten. Trotz mehrmaliger Aufforderung, das Dachgeschoss auf das erlaubte Maß zu bringen, hatte der Hausbesitzer nichts unternommen. Wenn das Wetter mitspielt, wird die vom Landratsamt beauftragte Firma am 30. Mai mit dem Rückbau beginnen. Dieser wird dann voraussichtlich zwei Wochen dauern.

Im Jahr 2011 waren die Arbeiten am Dachgeschoss auf Weisung des Landratsamts eingestellt worden. Mathias Gengenbach hatte Anfang des Jahres 2008 die Genehmigung für den Bau des Dreifamilienhauses erhalten. Doch überschritt die Firsthöhe an seinem Gebäude in der Rohrauer Seestraße das zulässige Maß um 87 Zentimeter, die Traufhöhe um 65 Zentimeter. Auch die Erdgeschossbodenfläche war um 72 Zentimeter höher als genehmigt.

Rückbau kostet 63 000 Euro

Zu einem Nachtragsbaugesuch hatte der Gemeinderat vor fünf Jahren seine Zusage verweigert mit dem Hinweis, dass die Gebäude in der Umgebung deutlich niedriger seien. Auch das Landratsamt prüfte die Sache, kam zu demselben Schluss und lehnte das Gesuch ebenfalls ab. Die Kreisbehörde bot Gengenbach aber einen Kompromiss an: Er solle dafür sorgen, dass das Gebäude um 53 Zentimeter niedriger wird.

Aber Gegenbach lehnte ab. Auch wies er den Vorwurf zurück, die Höhe seines Hauses falle aus dem Rahmen. Die Gemeinde Gärtringen habe in einem vergleichbaren Fall eine Baugenehmigung erteilt, behauptete er. Darüber hinaus habe er nicht das Geld, das Dach wieder abzutragen und neu aufzubauen. Jetzt wird ihm das Landratsamt jedoch die Kosten des Rückbaus in Rechnung stellen. Diese belaufen sich auf 63 000 Euro. Die Familie Gengenbach war am Freitag über die angeordnete Zwangsmaßnahme im Bilde. Äußern wollte sie sich jedoch nicht dazu.

Richter bestätigen die Rechtsauffassung des Landratsamts

In den vergangenen Jahren war der Fall in mehreren Gerichtsverhandlungen erörtert worden, auch der Petitionsausschuss des Landtages befasste sich damit. Dieser und auch die Richter bestätigten aber jedes Mal die Rechtsauffassung des Landratsamtes. Trotzdem zeigte sich Gengenbach uneinsichtig und legte auch Widerspruch ein – ebenfalls erfolglos.

Beim Verwaltungsgericht schließlich versuchte er einen Aufschub zu erwirken. Doch nutzte das alles nichts. Richterlicherseits wurde das vom Landratsamt auferlegte Bußgeld geprüft, das Gengenbach letztendlich auch bezahlte: 3000 Euro.

Bauamt: Gespräche mit dem Eigentümer haben nichts genutzt

„Wir haben in zahlreichen Gesprächen versucht, Herrn Gengenbach umzustimmen und ihn zum Rückbau zu bewegen“, sagt Thomas Wagner, der Leiter des Amtes für Bauen und Gewerbe im Landratsamt. Doch habe er sich nicht einsichtig gezeigt. „Jetzt wollen und müssen wir der Sache ein Ende bereiten und zum letzten Mittel des Baurechts greifen“, meint Wagner. Zumal sich auch die örtliche Verwaltung mehrmals erfolglos eingeschaltet hatte, um den Hausbesitzer zur Räson zu bringen. Darüber hinaus hatten sich die Nachbarn bereits während der Bauphase vor sechs Jahren darüber beschwert, dass das Haus und auch die Dachgauben ziemlich groß und massiv ausfallen würden.

Die beauftrage Baufirma wird das nicht fertiggestellte und mit einer Plane provisorisch abgedeckte Dachgeschoss bis zur Betondecke des Obergeschosses abbrechen. Anschließend wird sie es mit der zulässigen Höhe wieder aufbauen.