Der Eigentümer hat bereits selbst Teile eines Gerüsts aufgebaut. Foto: factum/Granville

Das Landratsamt hatte bereits eine Firma den Auftrag erteilt, doch der Eigener kommt ihr zuvor. Er hat ein Gerüst aufgebaut und will die Sache jetzt endlich selbst in die Hand nehmen.

Gärtringen - Der Streit über den Rückbau des zu hohen Dachstuhls eines Mehrfamilienhauses in Gärtringen-Rohrau ist um ein weiteres Kapitel reicher. Eigentlich sollte an diesem Montag das Gerüst aufgebaut werden, das für die vom

Landratsamt angeordnete Zwangsmaßnahme nötig ist. Stattdessen aber hat der Hausbesitzer selbst ein Gerüst auf einer Seite des Gebäudes aufgestellt. Den Dachumbau möchte er nun selbst in die Hand nehmen.

Für eine Baugenehmigung habe er mit Hilfe seines Rechtsanwalts den juristischen Weg beschritten und das Verwaltungsgericht in Stuttgart sowie den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingeschaltet, sagt der Hausbesitzer Mathias Gengenbach. Das Landratsamt fordert von ihm nun, dass er umgehend einen Bauleiter benennt, den von der Behörde vorgesehenen zeitlichen Ablauf einhält und dass das Gerüst binnen zwei Tagen vollständig ist, um den Rückbau zu ermöglichen. Außerdem müsse es den Sicherheitsanforderungen genügen, worüber eine Bescheinigung einzureichen sei, erklärt die Kreisbehörde weiter.

Gerüstfirma zieht wieder ab

„Am vergangenen Freitag standen die Arbeiter einer vom Landratsamt beauftragten Gerüstfirma vor unserem Haus und wollten sich das Gebäude ansehen“, sagt Mathias Gengenbach. Erstaunt stellten sie fest, dass „ich ihnen zuvor gekommen war“, sagt der 38-Jährige. Das Gerüst habe er bereits vor zwei Wochen installiert – ohne dass das Landratsamt davon etwas wusste. „Es gibt keine neue Sachlage“, hatte der Pressesprecher der Kreisbehörde, Dusan Minic, vor gut einer Woche noch gesagt. Das Landratsamt hatte längst einen Vertrag mit einer Baufirma abgeschlossen, die das Dach abreißen und es – den Vorschriften entsprechend – rund 70 Zentimeter niedriger wieder aufbauen sollte.

„Ich kann den Rückbau durch das Landratsamts nicht bezahlen“, sagt der Hausbesitzer Gengenbach. Der Kostenvoranschlag des Landratamts beläuft sich auf 63 000 Euro. „Wenn dabei ein Stundenlohn von 50 Euro angesetzt ist, wird das für mich zu teuer.“ Er habe das ganze Haus, inklusive des Dachs, selbst gebaut, berichtet der Berufsfeuerwehrmann, und zwar mit der Hilfe eines Zimmermanns. Auch Freunde und Bekannte hätten dabei geholfen.

Weitere Verzögerungen duldet das Landratsamt nicht

Mit deren Unterstützung könne er nun auch für den Umbau sorgen. Was es kostet, wenn er den Umbau selbst macht, kann Gengenbach noch nicht sagen – „auf jeden Fall weniger“, als das Landratsamt veranschlagt, sagt er. Auch einen Zeitplan habe er noch nicht aufgestellt. Dafür wartet Gengenbach noch auf die Einschätzung des Zimmermanns, der seinen Besuch für den Freitagnachmittag angekündigt habe. Natürlich sei die Planung auch vom Wetter abhängig. Wegen der schlechten Witterung war der angeordnete Rückbau durch die beauftragten Firmen bereits um eine Woche verschoben worden.

„Wir wollen so schnell wie möglich mit den Arbeiten beginnen“, sagt Gengenbach. Dem Landratsamt kommt das entgegen. „Weitere Verzögerungen werde die Behörde nach fünf Jahren Rechtsstreit nicht dulden, ist von dort zu hören. Kosten, die wegen der fehlenden Abstimmung mit der Behörde und der Baufirma entstehen, würden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt.

Eigentümer möchte gerichtliche Entscheidung nicht abwarten

Mathias Gengenbach möchte auf jeden Fall vermeiden, dass die Gerüstfirma seine Aufbauten wieder entfernt. Deshalb wolle er die gerichtlichen Entscheidungen gar nicht erst abwarten, sagt der Hausbesitzer: „Wir legen los.“