Die Stadt rechnet damit, dass noch weniger Kinder auf die Werkrealschule wechseln, wenn diese nur noch den Hauptschulabschluss anbietet. Darum soll es in Stuttgart keine reinen Werkrealschulen mehr geben.
Bereits vor der Sommerpause hat die Stuttgarter Schulbürgermeisterin Isabel Fezer im Schulbeirat angekündigt, dass es in der Landeshauptstadt künftig keine reinen Werkrealschulen mehr geben soll. Hintergrund ist die Schulreform. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Schulart Werkrealschule zwar bestehen bleibt, diese sollen aber nur noch den Hauptschulabschluss anbieten; der Werkrealschulabschluss wird abgeschafft.
Bislang hält die Stadtverwaltung an der Idee von damals fest. Sie geht davon aus, dass Werkrealschulen allein künftig nicht mehr überlebensfähig sind. „Die Nachfrage war in den letzten Jahren rückläufig, und der angekündigte Wegfall des Werkrealschulabschlusses könnte diesen Trend deutlich verstärken“, heißt es in einer Stellungnahme. Schon heute trete ein Großteil der Kinder mit einer Grundschulempfehlung für die Werkrealschule auf eine Real- oder Gemeinschaftsschule über. Die Stadt weist daraufhin, dass diese sowohl den mittleren Bildungsabschluss als auch den Hauptschulabschluss anbieten und dies so Bestand haben solle. „Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Schulträgers fraglich, ob die Werkrealschule – die zweifelsohne bislang hervorragende Arbeit geleistet hat – als eigenständige Schulart aufrechterhalten werden kann“, so die Erklärung der Stadt.
Die Landesregierung hat verschiedene Optionen für die Werkrealschule dargelegt, wie zum Beispiel die Umwandlung in Real- oder Gemeinschaftsschulen oder die Bildung von Verbünden mit diesen. Stuttgart will diese Möglichkeiten für die bestehenden Werkrealschulen prüfen und dazu mit diesen in den Dialog treten. Das Ziel sei ein zukunftsfähiges und bedarfsorientiertes Schulangebot.
Die von der Landesregierung angestrebte Änderungen des Schulgesetzes wird voraussichtlich Ende Januar beschlossen. Endgültige Entscheidungen und Gremienbeschlüsse der Stadt als Schulträger sind erst danach möglich. In diesem Zuge soll auch geklärt werden, wie die Qualität an den Real- und Gemeinschaftsschulen gesteigert werden kann, um diese „in ihrer pädagogischen Arbeit mit einer heterogenen Schülerschaft zu unterstützen“.