Im oberen Teil der Plochinger Fußgängerzone müssen Radler demnächst absteigen, im unteren Bereich hingegen dürfen sie auch künftig fahren. Foto: /Matthias Drißner

Im oberen Teil der Plochinger Fußgängerzone gilt bald ein Radfahrverbot. Das hat der Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt entschieden – und damit einen alten Beschluss kassiert.

Plochingen - Es ist knapp drei Jahre her, dass der Plochinger Gemeinderat noch mehrheitlich entschieden hat, den Radverkehr in der Marktstraße in Schrittgeschwindigkeit weiter zuzulassen. Argumente dafür waren unter anderem, dass viele Radfahrtouristen die Touristinfo ansteuerten und die Strecke an überregionalen Radwegen liege. In der Sitzung am Dienstagabend kippten die Gemeinderäte im Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt nun den einst gefassten Beschluss. Künftig soll das Radfahren in der Fußgängerzone zwischen dem Alten Rathaus und dem Fischbrunnenplatz verboten werden. Vorausgegangen waren Anträge der ULP und des Stadtseniorenrats.