Grüne Ampel bedeutet freie Fahrt? Nicht ganz! Foto: dpa

Ein Autofahrer fährt in Stuttgart einen Fußgänger an. Beide hatten Grün. Wer hat nicht aufgepasst?

Stuttgart - Eine grüne Ampel bedeutet nicht immer freie Fahrt – und immer wieder kommen sich deshalb in Stuttgart Fußgänger und Autofahrer in die Quere. Mit bösen Folgen: Ein 69-Jähriger erlitt am Sonntag im Stuttgarter Süden bei einer Kollision auf einer Fußgängerfurt schwere Verletzungen. Das Problem: Passant und Autofahrer hatten Grün.

Der Unfall ereignete sich am Sonntag gegen 14.15 Uhr auf der Kreuzung der Immenhofer und Heusteigstraße. Nach Angaben der Polizei war ein 63-jähriger Mercedes-Vaneo-Fahrer auf der Immenhofer Straße talwärts unterwegs, als er nach rechts in die Heusteigstraße abbiegen wollte. Die Ampel zeigte Grün – allerdings auch für den 69-jährigen Fußgänger, der gleichzeitig den Überweg überquerte.

Fußgängerunfälle gehen leicht zurück

Grün bedeutet eben nicht immer Grün: Der Autofahrer hätte auf die Bedeutung des gelben Blinklichts achten sollen, das ihn vor querenden Fußgängern warnt. So aber wurde der Fußgänger erfasst und zu Boden geschleudert. Er musste mit mutmaßlich schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

Dass sowohl Autofahrer als auch Fußgänger eine grüne Ampel passieren, ist durchaus gewollt – sozusagen eine Stuttgarter Lösung. „Es soll die Wartezeiten verkürzen und verhindern, dass zu viele ungeduldig bei Rot loslaufen“, sagt Birgit Wöhrle von der Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung. Dies sei eine Lösung, die im Regelfall gut funktioniere.

Das Problem ist allerdings: Viele Autofahrer kennen die Regeln nicht. Nämlich Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass Abbieger grundsätzlich warten müssen. Egal, ob mit oder ohne Ampel, egal ob mit oder ohne Gelbblinklicht. Wer nach rechts abbiegt, muss andere durchfahren lassen, also Stadtbahnen oder Radfahrer, „die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren“.

Das Verhalten zu Fußgängern ist für Abbieger deutlich geregelt: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; Wenn nötig, ist zu warten“, so die Straßenverkehrsordnung. „Viele Autofahrer beachten das nicht, das ist ein Standardproblem“, klagt Birgit Wöhrle. Es passiere oft nur deshalb kein Unfall, weil Fußgänger in solchen Situation lieber zurückstecken, so die Sachgebietsleiterin. Grün ist für den Autofahrer wirklich Grün, wenn das grüne Licht als Richtungspfeil aufleuchtet – also nicht in einer vollen Scheibe.

Mit 260 Fußgängerunfällen war der Trend im Jahr 2017 leicht rückläufig. Gesamtzahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Der Anteil an Verkehrstoten ist aber hoch: 2017 waren sieben von zehn Unfalltoten in Stuttgart Fußgänger, im vergangenen Jahr waren es drei von vier Getöteten.