Thomas de Maizière (li.) und Heiko Maas. Foto: dpa

In Sachen innere Sicherheit sind sich die Koalitionspartner, Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière in einigen Punkten einig. An diesem Dienstag gehen die Gespräche weiter.

Berlin - Das neue politische Jahr beginnt, wie das alte zu Ende gegangen war: mit heftigen Debatten über die Sicherheitslage in Deutschland und die Frage, ob Gesetzesverschärfungen notwendig sind. Am heutigen Dienstag treffen sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), um zu handfesten Ergebnissen zu kommen. „Es ist genug geredet worden, wir müssen jetzt die Dinge entscheiden“, sagte Maas vor dem Treffen.

Mehr Videoüberwachung

Tatsächlich sind sich die Koalitionspartner in einigen Punkten weitgehend einig. Die Sozialdemokraten sind durchaus damit einverstanden, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum auszuweiten. Sie haben auch keine prinzipiellen Einwände dagegen, einen neuen Haftgrund bei der Abschiebehaft einzuführen, der es möglich macht, ausreisepflichtige Gefährder bis zu 18 Monaten in Haft zu nehmen. Das ist eine unmittelbare Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Der ausreisepflichtige Attentäter Anis Amri wurde nur ganze zwei Tage in Abschiebehaft genommen, da seine tatsächliche Auslieferung nicht in Sicht war, weil Tunesien keine gültigen Papiere lieferte.

Fußfesseln

In einem weiteren Punkt, der beim heutigen Gespräch der Minister eine wichtige Rolle spielen dürfte, haben sich die Positionen zuletzt erheblich angenähert. Es geht um die elektronische Aufenthaltsüberwachung – die so genannte „Fußfessel“. Die gibt es in Deutschland schon seit dem Jahre 2011. Sie kann bei Straftätern zum Einsatz kommen, die eine mindestens dreijährige Haftstrafe wegen Gewalt- oder Sexualverbrechen verbüßt haben und noch immer für gefährlich gehalten werden. Ihnen kann nach der Haftentlassung ein GPS-Sender ans Fußgelenk angelegt werden – verbunden mit der Auflage, bestimmte Orte – etwa den Wohn- und Arbeitsort des Opfers – zu meiden. Kommt es dennoch zu einer Annäherung, wird ein Alarm ausgelöst. Überwacht wird die Fessel von der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) in Bad Vilbel. Von der GÜL werden zur Zeit 88 Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualstraftäter und 25 Gewalttäter.

Heiko Maas hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch die Überwachung von Personen ermöglicht, die wegen Terrorvorbereitung oder -finanzierung oder Unterstützung einer Terrorgruppe verurteilt wurden. Da aber die Bindung an eine mindestens dreijährige verbüßte Haftzeit nicht aufgegeben wird, räumt das Ministerium selbst ein, dass damit nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen erfasst werde. Das hatte in der Union deshalb auch wenig Begeisterung hervorgerufen. Nun ist Bewegung in die Sache gekommen: Maas hat angekündigt, er wolle „den Einsatz der Fußfessel nicht nur für verurteilte Straftäter nach der Haftentlassung möglich machen, sondern auch bereits generell für Gefährder davor“. Das ist immerhin eine Gesprächsgrundlage, auch wenn die Union am liebsten auch die Bindung an eine dreijährige Haftzeit bei verurteilten Straftätern absenken würde.

Grüne sehen keine gesetzlichen Grundlagen

Während sich die Koalition in Richtung Kompromisse bewegt, ist die Opposition keineswegs überzeugt. Fußfesseln für Gefährder findet die Grünen-Chefin Simone Peter „problematisch“, und eine „breite anlasslose Videoüberwachung“ habe „gar keine gesetzliche Grundlage“. Ihre Parteifreundin Katrin Göring-Eckhart stellte am Montag auch klar, dass die Grünen „gegen eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten“ seien. Damit positioniert sie die Partei auch gegen den grünen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kompromiss-beim-asylpaket-ii- koalition-beendet-ihren-streit.e3122b4f-5613-4deb-9945-914656f72ea3