Ein Public Viewing auf dem Stuttgarter Schlossplatz wäre zur anstehenden WM denkbar. Foto: AP

Für die anstehende Fußball-WM hat die Bundesregierung nun die Lärmschutzverordnung gelockert. Public Viewings sind jetzt möglich.

Berlin - Das Bundeskabinett hat den Weg für Public Viewing während der Fußballweltmeisterschaft in Russland frei gemacht. Am Mittwoch lockerte das Kabinett dazu wie schon bei vorherigen Turnieren die Regelungen der Lärmschutzverordnung. Dadurch kann auch am späteren Abend noch im Freien Fußball geschaut und gefeiert werden.

Mit der Regelung sind Übertragungen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt. Die Betreiber von Gaststätten und Eventveranstalter haben nun Rechts- und Planungssicherheit für von ihnen geplante Übertragungen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen.