Die Kickers-Fans zündeten in Reutlingen Pyrotechnik – die werden dafür jetzt bestraft. Foto: Pressefoto Baumann

Es bleibt dabei: Fußball-Oberligist SSV Reutlingen muss sein Heimspiel gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Der Württembergische Fußballverband liefert die Begründung.

Reutlingen - Keine schöne Nachricht für den SSV Reutlingen und seine Fans: Das Berufungsgericht der Fußball-Oberliga hat den Einspruch des SSV in Bezug auf den Zuschauer-Ausschluss für das Heimspiel an diesem Samstag (14 Uhr) gegen Aufsteiger 1. FC Rielasingen-Arlen „als unbegründet zurückgewiesen“, so die Auskunft von der Pressestelle des Württembergischen Fußballverbandes (WFV). Der Verein hat nun keine Möglichkeit mehr, diese Entscheidung anzufechten.

Urteil vom 20. Dezember bleibt

Damit hat das Urteil vom 20. Dezember 2019 Bestand. Damals wurde der SSV zu einem Heimspiel ohne Zuschauer verurteilt, nachdem beim württembergischen Oberliga-Derby am 3. November gegen die Stuttgarter Kickers (2:2) Pyrotechnik im Gäste-Fanblock gezündet wurde.

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Die Begründung des WFV für das Urteil lautet wie folgt: Es sei keine Kollektivstrafe, vielmehr werde der Verein verurteilt, weil dieser zum wiederholten Mal seiner Verkehrssicherungspflicht rund um ein Spiel nicht nachgekommen ist und keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um einen störungsfreien Spielablauf zu gewährleisten. Im konkreten Fall wurden mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen im Gästebereich festgestellt. Doch nicht nur das Fehlverhalten der Kickers-Anhänger (dafür mussten die Stuttgarter Kickers eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen) floss laut WFV ins Urteil ein: Auch Gegenstände seien beim Spiel gegen die Blauen von der Haupttribüne geflogen, genauso sei in Richtung von Gästespielern gespuckt worden.

SSV wusste laut WFV von Androhung

„Es gab schon eine ganze Reihe von Verfehlungen, und es wurde bereits mehrfach angedroht, dass es im Wiederholungsfall nicht bei einer Geldstrafe bleiben würde“, teilte WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Der SSV fühlt sich ungerecht behandelt. „Wir werden geschädigt, ohne dass unsere Fanszene in Erscheinung getreten ist“, sagt Theo Faßnacht, Vorsitzender des SSV Reutlingen Fußball. Es wird mit einem finanziellen Verlust von bis zu 10 000 Euro gerechnet.

Szene E veranstaltet Fest

Das Urteil des Sportgerichts der Oberliga Baden-Württemberg (besetzt von jeweils einem Vertreter der drei Verbände Baden, Südbaden und Württemberg) ruft in Reutlingen nicht nur Unverständnis hervor, sondern auch Eigeninitiative der Fans. Die Szene E will gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen hinter dem Kreuzeiche-Sadion ein Fest veranstalten und mit den daraus erwirtschafteten Einnahmen den finanziellen Schaden des SSV etwas mildern. Auch die VfB-Ultras von Commando Cannstatt bitten per Twitter um Spenden.

Die Stuttgarter Kickers spielten an diesem Samstag (14 Uhr) beim SV Sandhausen II. Am 10. März (19 Uhr/Gazi-Stadion) findet bereits das Nachholspiel gegen den FSV 08 Bissingen statt.