Die Geschädigte schaltete unmittelbar nach dem Vorfall die Polizei ein. (Symbolbild) Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Gegen ein Stabsmitglied der albanischen Mannschaft wird wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs ermittelt. Er soll eine Mitarbeiterin des Team-Hotels in Kamen missbraucht haben.

Wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung im Hotel der albanischen Fußballnationalmannschaft während der EM ermittelt die Dortmunder Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter des albanischen Teams. Er soll nach bisherigem Stand der Ermittlungen noch während der Gruppenphase des Turniers eine Mitarbeiterin im Sportzentrum Kaiserau in Kamen sexuell missbraucht haben, wie eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage mitteilt. Nach Darstellung der jungen Frau gegenüber den Ermittlern soll er sie am Arm gepackt, in die Spülküche gezogen und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.

 

Der albanische Fußballverband antwortete bisher nicht auf eine schriftliche Anfrage der Deutschen Presse-Agentur für eine Stellungnahme.

Der Beschuldigte sei nicht mehr vernommen worden, weil er tags darauf früher als geplant nach Albanien zurückgereist sei, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Tat soll sich den Angaben zufolge am Tag vor dem letzten Gruppenspiel der albanischen Fußballer gegen Spanien kurz vor der Anreise der Delegation Richtung Spielort Düsseldorf ereignet haben. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. 

Die Geschädigte schaltete unmittelbar nach dem Vorfall die Polizei ein

Es sei weiterhin unklar, inwieweit dem Beschuldigten klar gewesen sei, dass er gegen den Willen der jungen Frau handelte, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun. „Wir können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen.“ Dieser sei allerdings notwendige Voraussetzung für einen Haftbefehl oder eine Anklage. Die Ermittlungen dauerten an. 

Die Geschädigte habe unmittelbar nach dem Vorfall am 23. Juni die Polizei eingeschaltet. Am Tag darauf sei der Albaner abgereist - früher als geplant und als der Rest des Teams, das erst am Montagabend ausschied. Im weiteren Verlauf des Verfahrens müsse geprüft werden, ob nun ein internationales Rechtshilfegesuch an die albanischen Behörden gestellt werde, sagte die Staatsanwältin.