Die Bundesligisten müssen ab Anfang Mai in ein Quarantäne-Trainingslager. Foto: dpa/Tom Weller

Die Entscheidung kommt nicht überraschend: Um die Saison 2020/21 regulär über die Bühne zu bekommen, schickt die DFL alle 36 Profivereine ab Mitte Mai in Quarantäne. Damit sollen weitere Spielausfälle vermieden werden.

Berlin - Erst eine häusliche „Quasi-Quarantäne“, dann ein Quarantäne-Trainingslager im Hotel: Die Deutsche Fußball Liga hat wie erwartet die Corona-Regeln für den Saisonendspurt in der Bundesliga und 2. Bundesliga verschärft. Vor den beiden letzten Spieltagen müssen sich ab dem 12. Mai alle 36 Profivereine komplett von der Außenwelt abschotten. Das hat das DFL-Präsidium am Donnerstag beschlossen.

Bereits ab dem 3. Mai darf sich der jeweils in das regelmäßige PCR-Testungsprogramm eingeschlossene Personenkreis aller Vereine um Lizenzmannschaft, Trainerteam sowie Mannschaftsbetreuer ausschließlich im häuslichen Umfeld oder auf dem Trainingsgelände beziehungsweise im Stadion aufhalten. Dies solle der Kontaktreduzierung sowie einer weiteren Minimierung des Infektionsrisikos dienen, teilte die DFL mit.

Berliner schon in Quarantäne

Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf die jüngsten Corona-Fälle bei Hertha BSC und bis zum Abschluss der Saison am 22./23. Mai verpflichtend. Damit soll die reguläre Beendigung der Spielzeit 2020/21 gesichert werden. Die Berliner befinden sich derzeit bis zum 29. April in häuslicher Quarantäne und müssen danach noch drei Nachholspiele bestreiten.

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Das Präsidium folgte mit seiner Entscheidung einer Empfehlung der Task Force „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ unter Leitung von Nationalmannschaftsarzt Tim Meyer. Demnach haben die Clubs sicherzustellen, dass Spieler, Trainerteam sowie Betreuerstab ab dem 12. Mai nur noch untereinander Kontakt haben. Dabei gelten weiterhin alle Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts.

Sollten einzelne Personen wie Mannschaftsärzte in Ausnahmefällen aufgrund besonderer beruflicher Verpflichtungen das Quarantäne-Trainingslager zwischenzeitlich verlassen müssen, soll die Rückkehr dieser Personen in den Mannschaftskreis nur unter Umsetzung von weiteren Schutzmaßnahmen möglich sein. Dazu zählt unter anderem ein negativer Antigen-Schnelltest.