Der Metallverband Zollern will mit Miba fusionieren Foto: Zollern

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erlaubt die Sparten-Fusion von zwei Mittelständlern – Der Fall hat jedoch erhebliche politische Brisanz.

Berlin - Der Metallverarbeiter Zollern aus dem Landkreis Sigmaringen darf sein Gleitlagergeschäft mit dem des österreichischen Wettbewerbers Miba fusionieren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) machte am Montag mit einer Sondererlaubnis den Weg für den Zusammenschluss frei und hebelte damit ein Verbot des Bundeskartellamts aus. Wettbewerbshüter kritisierten die Entscheidung. Der Fall hat auch eine erhebliche politische Brisanz.

Altmaier sagte in Berlin, er sei nach einer intensiven Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Fusion der beiden Mittelständler im überragenden Interesse der Allgemeinheit sei. Es gehe um „Know-how und Innovationspotenzial für Energiewende und Nachhaltigkeit“.

Baustein bei der Energiewende?

Altmaier ergänzte: „Und deshalb glaube ich, dass wir mit der Erteilung dieser Ministererlaubnis einen wichtigen Baustein bei der Energiewende schaffen.“ Außerdem werde deutlich, dass auch mittelständische Unternehmen mit hoher technologischer Kompetenz eine Perspektive haben, sich weiterzuentwickeln. Dies sei für ihn aber kein formeller Entscheidungsgrund gewesen.

Der Minister formulierte Auflagen für die Fusion: Beide Firmen müssen ihre gesamte Gleitlagerkompetenz in ein neues Unternehmen einbringen und dieses mindestens fünf Jahre lang gemeinsam betreiben. Die österreichische Miba AG soll knapp 75 Prozent der Anteile halten und Zollern etwas mehr als 25 Prozent, auch diese Verteilung wird für mindestens fünf Jahre festgeschrieben. Altmaier verpflichtet beide Partner, über diesen Zeitraum hinweg mindestens 50 Millionen Euro zu investieren, insbesondere in Forschung und Entwicklung.

Zollern und Miba wollen eine Gemeinschaftsfirma mit einem Jahresumsatz von 300 Millionen Euro gründen. Betroffen sind rund 1 800 Mitarbeiter, davon 450 in Deutschland. Das Kartellamt hatte den Zusammenschluss im Januar mit der Begründung untersagt, dass dadurch eine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt entstehen würde.

Ungewöhnliches Verfahren

Die beiden Firmen beantragten daraufhin eine Ministererlaubnis und argumentierten, dass sie nur gemeinsam ihr Know-how sichern und gegen Konkurrenz aus Asien bestehen könnten. Gemeinsam wollten sie überdies in neue Märkte vordringen und etwa mit Windkraftanlagen-Herstellern ins Geschäft kommen. Die Gleitlager kommen bislang vorwiegend bei Großmotoren von Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zum Einsatz.

Es ist sehr ungewöhnlich, dass Mittelständler eine Ministererlaubnis beantragen. Normalerweise kommt dieses Instrument bei Fusionsvorhaben von Konzernen zum Einsatz. 2016 genehmigte etwa der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Zusammenschluss der Supermarkt-Ketten Kaiser’s Tengelmann und Edeka.

Im Fall Zollern/Miba stand der amtierende Ressortchef Altmaier unter besonderer Beobachtung. Er sieht sich in Wirtschaft und Politik seit geraumer Zeit dem Vorwurf ausgesetzt, zu wenig für den Mittelstand zu tun und zu sehr die Belange großer Unternehmen im Blick zu haben. Altmaier weist dies vehement zurück und betont immer wieder die zentrale Rolle, die der Mittelstand für Innovationen, Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland spielt.

Mindestens fünf Jahre Anteile halten

Die staatliche Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät und sich im Verfahren gegen den Zusammenschluss ausgesprochen hatte, kritisierte am Montag die Ministererlaubnis im Fall Zollern/Miba. Die Auflage, wonach beide Unternehmen ihre Anteile an der neuen Firma mindestens fünf Jahre halten müssen, sei nach Auffassung der Kommission nicht rechtmäßig, sagte deren Vorsitzender Achim Wambach unserer Zeitung. Die Auflagen hinsichtlich der Investitionen wiederum seien zu unkonkret. Der von Altmaier vorgetragene Gemeinwohlvorteil in Bezug auf die Energiewende komme vermutlich nur unzureichend zur Geltung.

Der Wirtschaftsminister kündigte am Montag auch an, dass er die Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt reformieren wolle. Dafür soll eine Umsatzschwelle im Inland, ab der die Wettbewerbsbehörde eingeschaltet werden muss, erhöht werden. Zudem sollten die Voraussetzungen für die Ministererlaubnis präzisiert werden. Es gehe darum, den „Ausnahmecharakter“ dieses Instruments klarzustellen.

Zollern und Miba begrüßten die Erlaubnis des Ministers. Man werde nun die Details für die Umsetzung der Auflagen prüfen, hieß es. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bezeichnete die Genehmigung als „richtiges Signal aus Berlin an unsere mittelständischen Unternehmen“.