Tauben füttern ist in Stuttgart verboten. Nun gilt das Verbot auch für Wasservögel. Foto: dpa

Stuttgart hat das bestehende Fütterungsverbot für Tauben auch auf Wasservögel ausgedehnt. Es gilt nun auch für Gänse und Schwäne. Für Wiederholungstäter drohen im Extremfall 5000 Euro Bußgeld.

Stuttgart - Tauben, Schwäne und nun auch Gänse: Stuttgart hat das bestehende Fütterungsverbot am Donnerstag ausgeweitet. Es schließt nun alle Wasservögel mit ein, insbesondere die wachsende Gänsepopulation soll damit eingedämmt werden. „Im Schlossgarten nimmt die Zahl überhand“, sagte Stefan Praegert vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt am Donnerstag. Es gebe zunehmend Beschwerden von Bürgern und den umliegenden Mineralbäder, deren Außenbecken durch die Tiere verschmutzt werden. Praegert warnte vor falsch verstandener Tierliebe: „Die Gänse werden überfüttert und dadurch krank.“ Vor allem wenn, wie schon beobachtet, „halbaufgegessene Döner verfüttert werden“.

Das Fütterungsverbot soll zudem künftig auf allen städtischen Grün- und Wasserflächen gelten. Bisher betraf es nur bestimmte Bereiche in der Innenstadt. Die neue Verordnung löst die alte ab, die nach 20 Jahren abgelaufen war. „Damals hatten wir so ein Gänseproblem noch nicht“, sagte Praegert. Die Stadt will in Zukunft mit Schildern und Flyern auf das Fütterungsverbot aufmerksam machen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro, im Wiederholungsfall wird es schrittweise erhöht und kann im Extremfall 5000 Euro betragen.