Firmen in der Veranstaltungsbranche litten lange unter den Einschränkungen. Foto: Leif Piechowski/Leif Piechowski

Kleinunternehmer werden auch in der vierten Runde zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes einen fiktiven Unternehmerlohn beantragen können. Wir erklären, wie das geht.

Stuttgart - Die Landesregierung setzt ihre Hilfen für kleine Unternehmer fort. Auch die Überbrückungshilfe III Plus wird nach Informationen unserer Zeitung um den sogenannten fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen. Die Unterstützung wendet sich an Unternehmer, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreicht. Inhaber von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer etwa, die keine eigenen Gehälter beziehen.