Wer sich für befangen erklärt, darf nicht an der Beratung eines Gemeinderats teilnehmen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Verheiratete Gemeinderäte müssen abrücken, wenn der Ehepartner einen Vorteil hätte. Das gilt jedoch nicht für eheähnliche Gemeinschaften.

Kreis Ludwigsburg - Für den Freiberger FDP-Stadtrat Thomas Baum ist es eine klare Sache: „Wenn ich meine, im Einzelfall nicht objektiv entscheiden zu können, erkläre ich mich für befangen.“ Der Kommunalpolitiker gehört mit seiner Lebensgefährtin Carmen Döttinger, ebenfalls eine Liberale, dem Freiberger Gemeinderat an. Vom Ratstisch abrücken mussten beide wegen des Vorteils des anderen noch nicht, erklärt Baum. „Unsere Verwaltung gibt uns eindeutige Hinweise, wenn jemand befangen sein könnte.“