Drei Generationen Führerschein: Die Tage des grauen und rosafarbenen Papierdokuments sind jedoch gezählt. Foto: dpa/Oliver Berg

Bis 2033 soll es in der EU nur noch Führerscheine in einheitlichem Scheckkartenformat geben. Für Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft schon in wenigen Tagen die Umtauschfrist ab. Das Esslinger Landratsamt rechnet mit einer Flut von Anträgen.

Für den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer könnten Polizeikontrollen demnächst unangenehm werden – und auch Geld kosten. Nämlich dann, wenn man mit einem alten grauen oder rosafarbenen Führerschein am Steuer erwischt wird. Denn bestimmte Papierführerscheine verlieren zum 19. Januar dieses Jahres ihre Gültigkeit.

Das Esslinger Landratamt weist darauf hin, dass Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 das amtliche Papier in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Das ist mehr als eine Bitte: Es besteht die Pflicht zum Umtausch. „Wird der alte Führerschein weiter genutzt, riskiert man bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro“, sagt Andrea Wangner, die Sprecherin des Landratsamtes.

EU will einheitliches Dokument

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist es, bis zum Jahr 2033 die vielen verschiedenen Führerscheinmuster innerhalb der EU zu vereinheitlichen und ein fälschungssicheres Dokument einzuführen. Eine Mammutaufgabe. Denn die Regelung gilt nicht nur für die grauen und rosafarbenen Papierdokumente, sondern auch für Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben. Umgetauscht werden müssen alle unbefristeten Führerscheine für Auto und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – allein in Deutschland sind das nach Schätzungen des ADAC rund 43 Millionen Dokumente.

Damit nun nicht alle Führerscheininhaber auf einmal in die Ämter stürmen, hat der Bundesrat 2019 einen Stufenplan beschlossen. Der Umtausch erfolgt gestaffelt über Jahre hinweg zu bestimmten Fristen. Für die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Papierführerscheine ist das Geburtsjahr relevant. Wer bereits ein Dokument im Scheckkartenformat besitzt, das noch keine Befristung hat, muss das Ausstellungsdatum im Auge behalten.

Tausende Anträge erwartet

Wegen des aktuellen Stichtages rechnet die Esslinger Kreisverwaltung laut Wangner mit einer Flut von Anträgen. Das war bereits vor einem Jahr bei der ersten Umtauschwelle der Fall – hier galt zunächst der Stichtag 19. Januar 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Aufgrund der Belastungen durch die Coronapandemie hatten sich die Innenminister der Länder jedoch kurzfristig auf eine Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli verständigt. So sind beim Landratsamt Esslingen im vergangenen Jahr rund 16 500 alte Führerscheine in einen Kartenführerschein umgetauscht worden, berichtet Wangner.

Zum Vergleich: Im Jahr 2020 seien es gerade einmal rund 2600 Anträge gewesen, im darauf folgenden Jahr dann gut 8670. Vor allem im Januar, März und Juli des vergangenen Jahres hätten sich die Autofahrer der betroffenen Jahrgänge gemeldet, aber auch noch zahlreiche Säumige im November. „Momentan liegen der Führerscheinstelle von den Jahrgängen 1953 bis 1958 keine Anträge mehr vor“, sagt Wangner.

In der zweiten Stufe der verpflichtenden Umtauschaktion wird im Kreis Esslingen mit einer ähnlich hohen Zahl an Anträgen gerechnet, weshalb die Verwaltung allen Betroffenen empfiehlt, sich rechtzeitig um ein neues Dokument zu kümmern. Die Bearbeitungszeit beträgt laut Wangner derzeit vier bis sechs Wochen. Je nach Antragszahl kann es allerdings auch noch länger dauern, bis der Kartenführerschein aus der Bundesdruckerei in Berlin geliefert wird. Die Möglichkeit, sich das Dokument gegen Aufpreis direkt von dort nach Hause schicken zu lassen, bietet der Landkreis Esslingen – anders als etwa Stuttgart und Böblingen – nicht an. Nicht nur zum Beantragen, sondern auch zum Abholen muss man persönlich bei den Führerscheinstellen erscheinen.

Es wird bei dem Umtausch übrigens nur das Dokument erneuert – ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen. Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Und wer sich seinen alten „Lappen“ als Souvenir aufbewahren möchte, kann das tun – der alte Führerschein wird allerdings entwertet.

Alle Informationen sind zu finden unter www.landkreis-esslingen.de

Wer seinen alten Papierführerschein jetzt umtauschen muss

Umtauschpflicht
 Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 das Papierdokument gegen eine Karte getauscht haben. Bis zum 19. Januar 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch aufgefordert und die Jahrgänge ab 1971 bis zum 19. Januar 2025. Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, hat noch Zeit: Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) am 19. Januar 2026 ab. Der gesamte Umtausch-Prozess soll in sieben weiteren Phasen bis 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Ausnahmeregelung
Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst zum 9. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Dokuments. Der Gesetzgeber kommt damit älteren Menschen entgegen: Ihnen soll ein früherer Umtausch erspart werden, weil altersbedingt nicht sicher sei, ob sie nach 2033 von ihrem Führerschein noch Gebrauch machen möchten. Diese Regelung war umstritten.

Antrag
 Der Umtausch des Führerscheins muss persönlich bei den Führerscheinstellen im Kreis beantragt werden (oder bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes). Benötigt werden dafür der Personalausweis oder der Reisepass, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Für den Zwangsumtausch werden 25,30 Euro fällig.