Im Kreis Böblingen beginnt der nächste Schritt des Führerschein-Umtauschs. Diese drei Jahrgänge sind dieses Mal betroffen.
Auch im Jahr 2026 geht es weiter mit dem Umtausch von Führerscheinen. Anders als in den vergangenen Jahren, wird die Gruppe der Betroffenen ab jetzt aber nicht nach deren Geburtsjahr ausgewählt, sondern nach dem Jahr, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Hintergrund der groß angelegten, bundesweiten Umtauschaktion ist die Tatsache, dass die EU-einheitlichen Scheckkartenführerscheine ein Ablaufdatum haben müssen. Das haben die älteren Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, aber nicht. Das gilt auch für alle grauen und rosa Pappführerscheine, von denen noch ein Rest im Umlauf sein könnte.
Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig. Um danach verlängert zu werden, braucht es zumindest bei normalen Autoführerscheinen keine neue Prüfung oder Untersuchung. Auch sollen die neuen Führerscheine fälschungssicherer sein als die bisherigen.
Umtauschpflicht für Führerscheine von 1999 bis 2001 ab Januar
Die erste Rutsche derer, die nun ihren Führerschein umtauschen müssen, hat ihre Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 gemacht. Wann der eigene Führerschein ausgestellt wurde, steht auf der Vorderseite unter der Ziffer 4a. Stichtag für den Umtausch ist Montag, 19. Januar.
Das Landratsamt empfiehlt aber auch denen, die erst bis Januar 2027 ihre Führerscheine umtauschen müssen, jetzt schon zu handeln. Das wären dann all jene Autofahrer, die einen Führerschein aus den Jahren 2002, 2003 und 2004 haben. So könne man vermeiden, dass alle auf den letzten Drücker kämen und die Führerscheinstelle unnötig belasteten.
Die jetzige Umtauschaktion ist die zweite Phase der Umstellung auf den EU-einheitlichen Führerschein. Zwischen 2022 und 2025 waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis einschließlich 1971 dazu aufgerufen, ihren Führerschein gegen eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat einzutauschen. Die Deadline für den Umtausch der letzten Pappführerscheine war im Januar 2025. Wer diese verpasst hat, muss aber keine Angst haben: Vor 1953 Geborene, die den rosafarbenen oder grauen "Lappen" noch haben, können diesen noch bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Führerschein-Umtausch: Lange Wartezeiten im Kreis Böblingen
Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss, kann sich entweder einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Böblingen machen, oder den Antrag auf Umtausch per Post schicken. „Ein Besuch der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich“, sagt der Sprecher des Landratamts, Benjamin Lutsch. Er weist darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer bis zu vier Monate betragen könne.
Zum Termin beim Amt müssen neben dem ausgefüllten Antrag der Personalausweis oder der Reisepass sowie ein biometrisches Passbild – nicht älter als ein Jahr – mitgebracht werden. Hat sich der Name seit Ausstellung des Führerscheins geändert, beispielsweise durch Hochzeit oder Scheidung, muss ein Nachweis vom Standesamt oder alternativ ein gültiger Pass mit dem aktuellen Namen mitgebracht werden. Wer bisher noch keinen Kartenführerschein hatte, braucht noch einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister.
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der Frist am 19. Januar mit einem unbefristeten Kartenführerschein von 1999 bis 2001 unterwegs ist, riskiert ein Ordnungsgeld. Eine Straftat begehen Autofahrer – genauer Inhaber der Klassen A und B – dabei aber nicht. Anders ist das bei Lastwagen- oder Busführerscheinen. Die Betroffenen können den Umtausch jederzeit nachholen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt mit Ablauf des Führerscheins nicht.