Nach und nach sollen die alten Führerscheine ausgetauscht werden. Foto: imago images//K. Schmitt

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen die Lizenz bis zum 19. Juli getauscht haben. Die Bearbeitung kann dauern.

Die Übergangsfrist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli ab. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, müsse sich nun beeilen, um rechtzeitig den Führerschein zu tauschen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen, betont die Behörde. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Führerschein zu tauschen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage www.lrabb.de/Fuehrerscheine im Internet. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Die Führerscheinstelle ist unter Telefon 07031 / 663-1815 oder unter fuehrerschein@lrabb.de per Mail erreichbar. red