Mit interaktiver Grafik - Das verflixte siebte Jahr überleben, statistisch gesehen, mehr Ehen als gedacht. Meist erst sieben Jahre später, nach 14 Jahren, treffen sich Paare bei Gericht wieder. Wenn die Noch-Eheleute einiges beachten, muss aus der Scheidung kein Rosenkrieg werden.

Trennungsjahr

Trennt sich ein Paar und entscheidet sich zur Scheidung, müssen sie das Trennungsjahr offiziell beginnen. „Wer die Scheidung will, sollte aber später nachweisen können, wann man sich getrennt hat“, sagt Christoph Thieme, Anwalt für Familienrecht aus Düsseldorf. Das könnte auch durch Freunde oder Verwandte geschehen, die den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung bestätigen.

Bereits während des Trennungsjahrs besteht ein Unterhaltsanspruch, und zwar auf Trennungsunterhalt, wenn einer der Partner bedürftig, der andere leistungsfähig ist. Der Trennungsunterhalt wird längstens bis einen Monat nach der Verkündung des Scheidungsurteils gezahlt. „Trennungsunterhalt muss aber sofort gefordert werden – nachträglich gibt es nichts“ , sagt Thieme.

Wenn der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt wurde, bereitet das Gericht den Versorgungsausgleich vor, also die Verteilung von Rentenansprüchen. Dafür erhalten die Ehepartner Unterlagen, in denen sie Angaben zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung machen. Das Familiengericht holt Auskünfte bei den Rententrägern ein und berechnet den Ausgleich. Das allein kann mehrere Monate dauern. Ist der Versorgungsausgleich erledigt, setzt das Familiengericht einen Verhandlungstermin fest.

Bis zu diesem Scheidungstermin müssen sich die Ehepartner, sofern noch keine drei Jahre getrennt, über einige Punkte einigen: Unterhalt, Hausrat, die Rechte an der Ehewohnung und die Versorgung der gemeinsamen Kinder.