In einigen Facebookgruppen gehören Hasskommentare zum schlechten Umgangston. Foto: dpa

In der Facebookgruppe „Fridays for Hubraum“ ist es zu Hasstiraden und Morddrohungen gekommen. Richter und Parlamente haben Mittel, um einzuschreiten – sie müssen diese konsequent nutzen, kommentiert Erik Raidt.

Stuttgart - Hetze, pornografische Bilder, Morddrohungen – was etliche Nutzer in den vergangenen Tagen in der Facebookgruppe „Fridays for Hubraum“ ins Netz gestellt haben, bedient niederste Instinkte. Es wird in einigen Fällen justiziabel sein. Für das Internet gilt – genau wie für den Umgang miteinander im Café oder im Parlament: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Weil heute das Internet entscheidend die politische Willensbildung prägt und den Ton, in dem gesellschaftliche Gruppen miteinander streiten, ist es ungemein wichtig, dass ein rechtlicher Rahmen gesetzt wird – und dass Recht auch durchgesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund war ein Urteil des Berliner Landgerichts verheerend: Es entschied jüngst, dass auf Facebook geäußerte Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast – sie sei ein „Stück Scheiße“ – sich im Rahmen der Meinungsfreiheit befänden. Wer die gesellschaftliche Debatte zivilisieren will, muss die Provokateure im Netz juristisch belangen. Und weiter den rechtlichen Spielraum nutzen, um Facebook und andere Plattformen zur Verantwortung zu ziehen. In Deutschland gibt das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz seit 2018 wirksame Möglichkeiten dazu.

erik.raidt@stzn.de