Nach schweren Misshandlungen seiner Freundin wandert ein junger Mann hinter Gitter. Foto: dpa

Weil er seiner Freundin in einem Stuttgarter Hotel ein Messer ins Ohr gestochen hat, muss ein 21-Jähriger ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Stuttgart - Es war eine unselige Beziehung zwischen dem 21-jährigen Angeklagten und der drei Jahre jüngeren Frau. Eng sei sie gewesen, so die Vorsitzende Richterin der 2. Jugendstrafkammer, Sina Rieberg. „Aber von der Eifersucht des Angeklagten geprägt.“ Mehrere Male hatte sich das Paar bereits getrennt. In einem Stuttgarter Hotel sollte alles wieder gut werden. Eine Liebesnacht war geplant, ein Albtraum ist es geworden.

Am 12. November 2017 fuhr das Paar, das sich zuvor wieder einmal getrennt hatte, mit dem Zug von Crailsheim nach Stuttgart in ein Hotel. „Am Anfang war es schön“, sagt die heute 19-Jährige. Nachdem das Paar gegen Mitternacht vom Zimmerservice servierte Pizza und Spaghetti gegessen hatte, kippte die Stimmung. Dem 21-Jährigen wurde schlecht. Er machte, warum auch immer, seine Freundin dafür verantwortlich. Der psychiatrische Gutachter umschrieb den Ausbruch des Angeklagten als vergleichbar mit dem „Wutanfall eines kleinen Kindes“.

Der Mann rastet völlig aus

Nachdem er Fotos und Texte, die ihm nicht passten, im Handy seiner Freundin entdeckt hatte, rastete er aus. Er drosch der 19-Jährigen die Faust ins Gesicht, zerschlug eine Glasflasche auf ihrem Kopf, würgte sie und stach ihr mit einem Messer ins linke Ohr. „Es ist vorbei für dich“, soll der junge Mann dabei gedroht haben.

Während der Prügel gelang es der nackten Frau, die Tür aufzureißen und um Hilfe zu schreien. Dann setzte es weitere Schläge. Schließlich hämmerten Hotelangestellte an die Zimmertür. Plötzlich öffnete der 21-Jährige die Tür und behauptete den Mitarbeitern gegenüber, vergewaltigt worden zu sein. Die Angestellten, die die nackte Frau blutüberströmt auf dem Boden liegen sahen, beeindruckte die Aussage des Angeklagten nicht. Wenig später nahm die Polizei den Mann fest.

Am Ende des Prozesses, in dem der junge Mann ein Teilgeständnis abgelegt hatte, beantragt der Oberstaatsanwalt eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigerin meint, es liege lediglich eine gefährliche Körperverletzung vor. Sie beantragt zweieinhalb Jahre. Vor dem Urteil entschuldigt sich der Mann: „Es tut mir krass leid“, sagt er zu der 19-Jährigen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Er wolle von den Drogen weg und auf eigenen Füßen stehen.

Der Angeklagte ist Bewährungsbrecher

Das Urteil lautet drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Totschlagsversuchs und gefährlicher Körperverletzung. Es könnte sein, dass der wegen Drogendelikten und Einbrüchen vorbestrafte Mann länger sitzen muss. Denn er war erst vier Wochen vor seinem Gewaltausbruch aus dem Gefängnis entlassen worden. Damit ist er Bewährungsbrecher.