Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi will eine im US-Bundesstaat Nebraska geplante Hinrichtung gerichtlich stoppen lassen. (Symbolbild) Foto: AP

Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi geht gegen eine Hinrichtung in den USA vor, bei der Substanzen für die Giftspritze illegal an die Vollzugsbehörde gelangt sein sollen. Exekutiert werden soll der 1974 wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore.

Chicago - Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi will eine im US-Bundesstaat Nebraska geplante Hinrichtung gerichtlich stoppen lassen. Das Unternehmen reichte am Dienstagabend (Ortszeit) eine Zivilklage gegen den US-Bundesstaat Nebraska und den dortigen Leiter der Strafvollzugsbehörde ein: Demnach ist Nebraska auf illegale Weise an zwei von dem Konzern hergestellte Substanzen gelangt, die am kommenden Dienstag bei einer Hinrichtung per Giftspritze verwendet werden sollen.

Exekutiert werden soll der 1974 wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore. Er geht nicht gegen seine Hinrichtung vor, aber die Fresenius-Klage könnte den Termin hinauszögern. Findet die Hinrichtung wie geplant statt, wäre es die erste Vollstreckung einer Todesstrafe in Nebraska seit 21 Jahren - und die erste dortige Hinrichtung per Giftspritze.

Vier Substanzen sollen verwendet werden

Der Bundesstaat plant die Verwendung von vier Substanzen: Es handelt sich um das Beruhigungsmittel Diazepam, das Betäubungsmittel Fentanylcitrat, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet. Fresenius Kabi geht davon aus, dass die beiden letztgenannten Substanzen aus seiner Herstellung stammen. Das Unternehmen hat bei einem Bundesrichter beantragt, die Nutzung der Mittel vorübergehend oder endgültig zu unterlassen.

Das Unternehmen betonte in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung, keine Position zum Thema Todesstrafe einzunehmen. Es lehne aber die Nutzung seiner Produkte zu diesem Zweck ab. Deshalb verkaufe der Konzern „bestimmte Medikamente auch nicht an Vollzugsanstalten“. Laut Fresenius Kabi seien die Substanzen „weder direkt, noch durch einen unserer autorisierten Händler“ an die Strafvollzugsbehörden verkauft worden. Folglich könnten die Substanzen nur unter Verstoß geltender Vertriebsverträge an die Vollzugsbehörde gelangt sein.

Keine Zusicherung vom Gouverneur erhalten

Vor Einreichung der Klage hatte sich Fresenius Kabi laut Pressemitteilung an Nebraskas republikanischen Gouverneur Pete Ricketts gewandt, um eine Verwendung von Produkten des Konzerns bei Hinrichtungen auszuschließen. Das Unternehmen habe die gewünschten Zusicherungen jedoch nicht erhalten. Der Konzern fürchtet bei der Verwendung seiner Substanzen für eine Hinrichtung auch eine „erhebliche Rufschädigung“ und begründet dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe. Fresenius Kabi wolle „grundsätzlich nicht“, dass seine Arzneimittel „außerhalb ihrer Bestimmung verwendet werden“, sagte ein deutscher Konzernsprecher am Donnerstag. Um das zu gewährleisten, gebe es im Unternehmen und für die Vertriebshändler entsprechende Restriktionen.

Der Bundesstaat Nebraska hat nicht mitgeteilt, wie er an die Substanzen gekommen ist. US-Bundesstaaten, welche die Todesstrafe vollstrecken, haben es zunehmend schwer, an die Mittel für ihre Giftspritzen zu kommen. Immer mehr Pharmakonzerne lehnen einen Verkauf ihrer Substanzen für diesen Zweck ab. Im Bundesstaat Nevada hatte der Hersteller Alvogen im Juli den vorübergehenden Stopp einer Hinrichtung erwirkt.