Obacht, wenn Fremde aus dem Auto heraus Kinder ansprechen. Aber nicht jeder Fall ist gleich ein Kriminalfall. Foto: dpa/Patrick Seeger

Panik im Kreis Esslingen: Mehrere Männer sollen Kinder mit Süßigkeiten in Autos gelockt haben. Tatsächlich war alles anders.

Wenn fremde Männer Kindern anbieten, sie nach Hause zu fahren, schrillen bei Eltern die Alarmglocken. So geschehen in Bempflingen, als zu Beginn der Woche ein Neunjähriger auf dem Nachhauseweg von der Schule von einem etwa 60 Jahre alten Autofahrer angesprochen wurde. Er bot dem Jungen an, ihn nach Hause zu bringen. Dies lehnte das Kind ab, worauf der Unbekannte seine Fahrt fortsetzte. So weit bestätigt das Polizeipräsidium Reutlingen den Vorfall. Bis Freitag habe der Fall zwar nicht abschließend geklärt werden können, so Sprecher Martin Raff. Doch er warnt vor Panik: Der Fall sei ernst zu nehmen, aber auch ein harmloser Hintergrund sei nicht auszuschließen. Möglich sei, dass der Mann das Kind, aber das Kind den Mann nicht kannte.

Dennoch kam Panik in der Region auf, als sich über diverse private Kanäle die Nachricht verbreitete, dass gleich mehrere unbekannte Männer aus Fahrzeugen heraus Kinder angesprochen und mit Süßigkeiten und Kuscheltieren angelockt haben sollen. Eine Falschmeldung, wie Raff klar stellt: „Zu weiteren Handlungen, irgendwelchen Übergriffen oder Straftaten seitens des Autofahrers kam es nicht. Kuscheltiere oder Süßigkeiten wurden ebenso nicht angeboten.“ Dabei sei im vorliegenden Fall zumindest zu Beginn alles richtig gelaufen: Das Kind stieg nicht in das Auto ein, es informierte seine Eltern und die Eltern die Schule. Dort geschah dann der erste Fehler: Anstatt mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, warnte diese selbstständig Eltern, Kitas und die Verwaltung. Der Rest war stille Post beziehungsweise, wie Raff es ausdrückt, „laute Post“: Es kamen immer mehr erfundene Informationen dazu, am Ende stand ein vielverbreitete Fake-News. Raff nennt es „Anschwellen von Hinweisen“, was die Polizei ihrerseits zu einer außergewöhnlichen Aktion trieb: Sie verbreitete eine „Klarstellung“, in der der Fall wieder auf die Faktenlage zurückgefahren wurde.