Zu Dekorationszwecken hat ein Freizeitpark-Betreiber echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestellt. (Symbolbild) Foto: dpa

Zu Dekorationszwecken hat ein Freizeitpark-Betreiber echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestellt. Das hat nun rechtliche Konsequenzen – denn Angehörige finden diese Deko wenig geschmackvoll.

Kitzingen - Für einen Freizeitpark-Betreiber in Unterfranken hat es jetzt ein rechtliches Nachspiel, dass er zu Dekorationszwecken echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestellt hatte. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.

Der Mann hatte vor dem sogenannten Horrorhaus des Parkes mindestens acht echte Grabsteine mit originaler Inschrift aufgestellt. Die Enkelin eines Toten entdeckte bei einem Ausflug im Sommer 2017 zufällig den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Großvaters - und brachte so die Ermittlungen ins Rollen. Ihre Großmutter stellte schließlich Strafantrag.

Betreiber entschuldigt sich bei Familie

Vor Gericht bezeichnete die Witwe das Aufstellen des Grabsteins mit Inschrift in dem Freizeitpark als „riesengroße Schweinerei“. Der Betreiber entschuldigte sich bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er vor Gericht.

Der Prozess wurde am Dienstag unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlossen. Er soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetzes und der Mutter des Mädchens fortgesetzt werden.