Ein Corona-Testzentrum in Berlin (Symbolbild). Foto: imago images/photothek/Florian Gaertner

Nach frühestens sieben Tagen können sich mit dem Coronavirus Infizierte aus der Isolation freitesten. Aber wie berechnet sich dieser siebte Tag?

Sieben Tage – das ist in der Hochphase der Omikron-Welle die magische Zahl. Nach frühestens sieben Tagen können sich mit dem Coronavirus Infizierte und nicht frisch geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige aus der Isolation beziehungsweise Quarantäne „freitesten“.

Dazu braucht es einen zertifizierten Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle. Infizierte müssen dafür mindestens 48 Stunden symptomlos gewesen sein. Ein Schnelltest, den man selbst zuhause durchführt, zählt übrigens nicht.

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Doch wann ist dieser siebte Tag?

Im Internet hat das baden-württembergische Staatsministerium ein Rechenbeispiel angeführt:

„Sie führen am Montag, den 1. Januar, einen PCR-Test durch (Tag 0). Am Folgetag, dem 2. Januar, erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven PCR-Ergebnisses (2. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 10 der 11. Januar. Ab dem 12. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.

Sofern an Tag 7 (8. Januar) ein negativer Schnelltest vorliegt, der von geschulten Dritten (zum Beispiel in der Teststelle, Apotheke, beim Hausarzt) durchgeführt wurde, endet Ihre Absonderung an diesem Tag. Für die Durchführung des professionellen Schnelltests dürfen Sie Ihre Häuslichkeit verlassen.“

Das bedeutet: Der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde, ist Tag 0. Tag 1 ist damit der nächste Tag, in dem Rechenbeispiel der 2. Januar. Tag 7 wäre damit der 8. Januar.