Weil sie ein Bußgeld von 35 Euro wegen zu lauten Lachens nicht akzeptieren wollte, ist eine 17-Jährige in Balingen vor Gericht gezogen - und hat Recht bekommen. Foto: dpa

Weil sie in der Öffentlichkeit zu laut gelacht haben soll, stand in Balingen eine 17-Jährige vor Gericht. Sie hatte sich gegen ein Bußgeld der Stadt über 35 Euro gewehrt. Mit Erfolg, die junge Frau muss nicht bezahlen.

Weil sie in der Öffentlichkeit zu laut gelacht haben soll, stand in Balingen eine 17-Jährige vor Gericht. Sie hatte sich gegen ein Bußgeld der Stadt über 35 Euro gewehrt. Mit Erfolg, die junge Frau muss nicht bezahlen.

Balingen - 35 Euro Strafe für zu lautes Lachen in der Öffentlichkeit: Eine 17-Jährige aus Balingen (Zollernalbkreis) dachte erst an einen Scherz, als sie den Bescheid der Stadtverwaltung im Briefkasten fand. Doch weil die Stadt es ernst meinte, zog das Mädchen mit ihrem Vater vor Gericht. Mit Erfolg: Die Richter am Amtsgericht Balingen hätten sie am Montag von allen Vorwürfen freigesprochen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch und bestätigte Medienberichte.

Der Fall hatte in Balingen schon seit einigen Monaten für Diskussionen gesorgt. Die 17-Jährige hatte sich an einem Abend im April mit mehreren Freunden auf einem Parkplatz getroffen. Es wurde geredet und gelacht, aus einem Autoradio kam Musik, berichtet der „Schwarzwälder Bote“. Eine Anwohnerin, die sich davon gestört fühlte, alarmierte die Polizei. Doch anstatt vor Ort für Ruhe zu sorgen, habe die Polizei den Fahrer des Autos, aus dem die Musik kam, aufs Revier bestellt. Der habe den Beamten die Namen der anderen Jugendlichen nennen müssen, die bei dem Treffen dabei waren.

Einige Tage später erhielten dem Bericht zufolge dann alle Post vom Ordnungsamt mit der Aufforderung, wegen lauten Lachens und Redens 35 Euro zu bezahlen. Die anderen aus der Gruppe wollten keinen Ärger und überwiesen das Geld. Doch die 17-Jährige zog vor Gericht. Mit Erfolg: Die junge Frau habe nicht einmal gewusst, dass sie jemanden belästigt, urteilte die Richterin. Schließlich habe weder die Anwohnerin noch die Polizei die jungen Leute darauf hingewiesen. Damit gebe es juristisch gesehen auch keine vorsätzliche Lärmbelästigung.