Der heute 44 Jahre alte Installateur Harry Wörz (rechts) ist nun nicht mehr verdächtig, seine frühere Ehefrau 1997 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof bestätigt am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Mannheim.

Karlsruhe - In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre ist der Angeklagte Harry Wörz endgültig freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim.

Damit ist der heute 44 Jahre alte Installateur nicht mehr verdächtig, seine frühere Ehefrau 1997 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Anklage wegen versuchten Totschlags ist endgültig erledigt, und Wörz ist ein freier Mann.

"Ich kann im Moment nichts dazu sagen“

Die Entscheidung des BGH war vom Publikum im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen worden. Wörz sagte unmittelbar nach dem Urteil: „Ich muss mir das alles erst durch den Kopf gehen lassen. Ich kann im Moment nichts dazu sagen.“ Zuvor hatte Wörz am Rande der Verhandlung gesagt, es gebe drei Opfer in diesem seit 13 Jahren laufenden Verfahren: „Meine frühere Frau Andrea, mein Sohn Kai und ich.“

Wörz war seit 1997 verdächtigt worden, seine damals schon getrennt von ihm lebende Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ist seither schwer hirngeschädigt und kann nicht mehr sprechen. Wörz wurde nach drei Prozessen im Oktober 2009 vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Das Mannheimer Gericht hielt den damaligen Liebhaber und Berufskollegen der Frau, einen Polizisten, für wesentlich verdächtiger.

Gegen diesen Freispruch legten die Staatsanwaltschaft Mannheim und der Vater des Opfers Revision vor dem BGH ein. Die Bundesanwaltschaft folgte als oberste Staatsanwaltschaft des Bundes dem Antrag jedoch nicht. Der Vater der schwer behinderten Frau wollte dagegen ein viertes Strafverfahren gegen seinen ehemaligen Schwiegersohn Harry Wörz.