Rauchen für den Staat? Das Land könnte reich werden, wenn Cannabis legalisiert würde. Glaubt zumindest eine Firma, die automatisierte Minigewächshäuser herstellt. Foto: dpa

Während die Legalisierung von Cannabis dem Staat Millionen bringen würde, ist der Mango-Banane-Calamansi-Smoothie endlich verboten worden. Das bringt uns weiter, meint Lokalchef Holger Gayer.

Stuttgart - So ein Rausch ist eine komplizierte Angelegenheit. Wenn man sich nicht auf handelsübliche Drogen wie Alkohol, Nikotin oder Fußball verlassen will, ist schon die Frage nach der Beschaffung kriminell. Doch das könnte sich bald ändern. Die weltweit für die Herstellung automatisierter Minigewächshäuser bekannte Firma Seedo hat in dieser Woche eine Studie vorgelegt, die aufzeigt, wie viel der Staat verdienen könnte, wenn er Cannabis legalisieren würde. Die Sprache des Geldes, so das Kalkül, verstünden sogar die Politiker.

Allein Stuttgart könnte sich über 16,6 Millionen Euro Kiffsteuer pro Jahr freuen, wenn Haschisch so behandelt würde wie Tabak. Grundlage der Berechnung ist die Erkenntnis, dass in der Landeshauptstadt 2,05 Tonnen Gras pro Jahr konsumiert werden und der Durchschnittspreis bei 10,80 Euro pro Gramm liegt. Diese Zahlen wiederum stammen aus „crowdbasierten Städte-Umfragen in Anlehnung an den Weltdrogenbericht 2017 der Vereinten Nationen“. Sprich: Man hat den Durchschnittsbürger auf der Straße gefragt, was er für seinen Joint in der Regel bezahlt.

Stuttgart liegt auf Platz drei der Tütenbundesliga

In der Tütenbundesliga steht Stuttgart auf Rang drei. Spitzenreiter ist München. Dort kostet das Gramm 11,65 Euro. Auf Platz zwei hat sich Berlin geraucht: 10,82 Euro fürs Gramm, 11,64 Tonnen Jahresverbrauch, 91,8 Millionen Euro potenzielles Steueraufkommen. Eine Umrechnung auf die unter Juristen gebräuchliche Einheit „Freiheitsstrafe“ erfolgte nicht.

Dabei sind die Fahnder schwer aktiv. Mitte Januar bekam zum Beispiel der für seine ehrenamtlichen Deals berüchtigte Eine-Welt-Laden einer württembergischen Kleinstadt Post vom Landratsamt. Inhalt des Schreibens: das Gutachten einer Anstalt namens Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe. Darin wird auf zwei Seiten dargelegt, dass der Smoothie Mango Banane + Calamansi 100 % Frucht illegal ist. Und zwar nicht, weil Calamansi, diese Powermischung aus Mandarine und Kumquat, mehr flashen würde als ein schwarzer Afghane. Nein, es ist schlimmer: Das 250-Milliliter-Fläschchen entspricht nicht den Vorgaben des Art. 13 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011.

Wo die Äpfel herkommen, darf nicht erwähnt werden

Die Begründung: „Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist u. a. angegeben: ,Apfelsaft 25 % (aus deutschem Streuobst)‘. Nach Art. 13 Abs. 1 LMIV dürfen verpflichtende Informationen über Lebensmittel (z. B. das Zutatenverzeichnis) in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Durch die Angabe ,(aus deutschem Streuobst)‘ wird das Zutatenverzeichnis getrennt. Dies bedeutet, dass die Auslobung zur Herkunft der Äpfel separat und nur außerhalb des Zutatenverzeichnis erfolgen kann.“

Die Konsequenz: Die „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und EG Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABI. L 304/18, 2015 ABI L. 50/41), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 vom 25. November 2015 (ABI. L 327/1)“ werde nicht eingehalten.

Man hätte es nicht klarer sagen können.