Wird bald vielerorts in Deutschland möglich: Freies WLAN. Foto: dpa

Im Wunsch nach freiem Wlan waren sich Netpolitiker schon lang einig, aber jetzt erst wird der Weg dahin frei. Deutschland kann bald so sein wie der Rest der Welt – und freies WLAN anbieten.

Berlin - Es war ein langes Ringen, aber seit Mittwochmorgen ist klar: in Deutschland wird es bald an sehr viel mehr Orten als bisher freies WLAN geben. Die große Koalition hat sich nach langem Ringen darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen.

In Tel Aviv, Spanien oder Großbritannien ist freier Zugang zu WLAN-Hotspots an sehr vielen öffentlichen Orten die Regel – und wird von Millionen Menschen genutzt. Aber Deutschland hinkt seit Jahren im internationalen Vergleich hinterher. Ein Grund dafür ist die im Telemediengesetz ausformulierte so genannte Störerhaftung. Sie führt bisher dazu, dass private Betreiber von Hotspots – auch in Restaurants oder Bars – für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Nutzern ihres drahtlosen Netzanschlusses haften. Das gilt zum Beispiel für illegale Downloads von Musik oder Filmen. Die Störerhaftung ist bisher der Anlass für zahlreiche Abmahnwellen.

Nun hat sich die Koalition in Berlin darauf geeinigt, dass die Störerhaftung im Telemediengesetz abgeschafft wird. „Der Weg für mehr freies WLAN ist endlich frei“ twitterte der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Vormittag. „Die Abschaffung der Störerhaftung ist ein überfälliger und wichtiger Schritt.“ Die neue Regelung soll nach der Verabschiedung im Bundestag bereits zum Herbst in Kraft treten.

Streit über Störerhaftung dauerte schon mehrere Jahre

Demnach sollen künftig auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer wie Interneprovider behandelt werden. Diese profitieren bisher vom so genannten Haftungsprivileg, nach dem sie nicht für das Surfverhalten Dritter verantwortlich gemacht werden können. Künftig ist also keine Vorschaltseite oder Zugangsverschlüsselung mit Passwort mehr nötig. Hotspotbetreiber sollen künftig nur noch verpflichtet sein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn ein systematischer Missbrauch vorliege.

Der Streit über die Störerhaftung dauerte schon mehrere Jahre, in den Regierungsfraktionen lagen die Netzpolitiker mit den Innenpolitikern im Streit, die Sicherheitsbedenken äußerten. Für den Durchbruch sorgte nach Einschätzung mehrerer Netzpolitiker ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof. Nach dessen Auffassung widerspricht die Störerhaftung der E-Commerce-Richtlinie.

Die Vorschriften zum Schutz der Musik- und Filmindustrie werden nun aus dem Telemediengesetz ausgeklammert. Stattdessen sollen nun auf europäischer Ebene Anstrengungen unternommen werden, um illegale Download-Portale finanziell trockenzulegen, und beispielsweise Werbebanner dort zu untersagen.