Das Land Bayern will 100 Euro im Monat zum Kindergartenbesuch beisteuern. Foto: dpa

Das Kabinett in München hat für Eltern einen Zuschuss für Kindergartengebühren beschlossen. Bayern will punkten in der Familienpolitik. Was hat Baden-Württemberg dem entgegen zu setzen? Ein Ländervergleich.

Stuttgart - Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg werden von ihren Regierungen als Familienländer bezeichnet. Aber welcher Südstaat hat bei familienpolitischen Leistungen die Nase vorn? Am Montag hat die Regierung von CSU und Freien Wählern in München Zuschüsse für die Kindergartenbeiträge beschlossen – ein Anlass, die Leistungen der Länder zu vergleichen.

Familiengeld
Davon profitieren in Bayern alle Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern. Pro Kind und Monat gibt es 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Mit dem Elterngeld – einer Leistung des Bundes – hat es nichts zu tun. Strittig ist, ob das Familiengeld auf die Grundsicherung angerechnet werden muss, was die Bundesregierung glaubt, was München aber verneint. Wäre das der Fall, gingen ärmere Familien leer aus und nur gut situierte profitierten. „Familien mit kleinen Kindern sollen in Bayern gut leben können, Kinder die besten Startchancen haben“, sagt CSU-Sozialministerin Kerstin Schreyer. Baden-Württemberg hat nichts Vergleichbares zu bieten, sein Landeserziehungsgeld ist seit langem gestrichen. Von der CSU war einst im Bund das Betreuungsgeld durchgesetzt worden, von Kritikern als Herdprämie bezeichnet, da es Frauen ans Haus und Kinderhüten binde. Da das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld kippte, ging Bayern mit dem Familiengeld seinen eigenen Weg – als einziges Bundesland.

Kita-Beiträge
Eltern in Bayern werden künftig während der gesamten Kindergartenzeit mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind entlastet, wie das Kabinett in München am Montag beschlossen hat. Bereits zuvor hatte der Freistaat das letzte Kindergartenjahr mit 100 Euro im Monat bezuschusst. Im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern ist auch eine Beitragsentlastung der Eltern von 2020 an vereinbart, wenn sie ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung geben oder eine Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Dann soll es monatlich 100 Euro direkt an die Eltern geben, sowohl für Kinder im zweiten als auch im dritten Lebensjahr. Grün-Schwarz in Baden-Württemberg lehnt es ab, mit Landesmitteln beitragsfreie Kitas zu finanzieren. Das zuständige Kultusministerium in Stuttgart setzt lieber auf die Qualität, die habe „Vorrang vor Gebührenfreiheit“. Die Kita-Träger haben aber die Möglichkeit, Beiträge sozial zu staffeln. Viele Kommunen haben die Beiträge reduziert, die Stadt Künzelsau will sie 2019 ganz abschaffen. Die SPD im Landtag setzt sich für beitragsfreie Kitas ein: „In Stuttgart zahlen manche Eltern bis zu 600 Euro im Monat für einen Kita-Platz“, sagt die sozialpolitische Sprecherin Sabine Wölfle. Die SPD strebe ein Volksbegehren für die Beitragsfreiheit an. Berlin ist eines der wenigen Länder, die sie schon hat.

Mehrlingsgeburten
In Bayern übernimmt der Ministerpräsident auf Antrag eine Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen, die mit einer einmaligen Unterstützung von 1000 Euro pro Kind verbunden ist. In Baden-Württemberg beträgt diese steuerfreie Zuwendung pro Kind 1700 Euro – im letzten Jahr wurden 44 Familien gefördert. 2017 sollte der Zuschuss gestrichen werden, es lief dann aber auf eine 30-Prozent-Kürzung hinaus. Die Mehrkosten bei Mehrlingsgeburten belasten Familien stark, das reicht vom Kinderwagenkauf bis zur Notwendigkeit, ein größeres Auto anzuschaffen.

Familienerholung
Das Land Baden-Württemberg zahlt seit 2005 keinen individuellen Zuschuss mehr für die Familienerholung ärmerer Familien. Bayern aber gewährt für finanzschwache Eltern unter bestimmten Einkommensgrenzen Zuschüsse für einen bis zu zweiwöchigen Familienurlaub in einer Familienerholungsstätte in Bayern. Pro Kind und Tag gibt es dann 15 Euro.

Landesfamilienpass
Familien mit mindestens drei Kindern oder Alleinerziehende mit einem Kind sowie auf Hartz-IV angewiesene Familien erhalten in Baden-Württemberg auf Antrag einen Landesfamilienpass, der 14 Gutscheine zum Besuch von Schlössern, Gärten und Museen des Landes enthält. Viele Kommunen bieten eigene Familienpässe an – die über ein Guthabensystem Vergünstigungen gewähren. Der Freistaat Bayern hat etwas anderes im Köcher: Er erhöht mit dem sogenannten Bayerischen Baukindergeld- Plus das Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über eine Zeit von zehn Jahren. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.studie-zu-kitagebuehren-arme-familien-werden-staerker-belastet.76bae26f-5b19-445f-866f-9b3f07d75e57.html