Elf mutmaßliche Vergewaltiger stehen vor dem Freiburger Landgericht, sie alle sollen eine 18-jährige Studentin missbraucht haben. Der Staatsanwalt schildert detailliert den vermutlichen Ablauf der Taten. Die Verteidiger kritisieren die Medien wegen Vorverurteilung.
Freiburg - Elf Angeklagte, elf Transportfahrzeuge, die sie aus verschiedenen Gefängnissen ins Freiburger Landgericht bringen – da geht wohl zwangsläufig etwas schief. Wie meist ist es Stau und zähflüssiger Verkehr auf der Rheintalautobahn. Fast eine Stunde dauert es, bis der erste Angeklagte den Saal Vier betritt. Die wartenden elf Verteidiger, die Anwälte der Nebenklägerin und der Staatsanwalt haben ihre Roben über Halbarmhemden gezogen. Nach und nach werden zehn weitere junge Männer hereingeführt. Einige verdecken ihr Gesicht mit Aktendeckeln oder einer Kapuze, manche sind an Händen und Füßen gefesselt. Einer hat sich eine Basecap tief ins Gesicht gezogen und stößt in einem aggressiven Ton ein paar unverständliche, vermutlich auch unflätige Sätze aus. Nach wenigen Worten seines Anwalts beruhigt sich der Algerier und schaut nur noch grimmig.
Die elf Angeklagten – neun Syrer, zur Tatzeit im Alter von 18 bis 29 Jahren, ein 18 Jahre alte Algerier und ein 25-jähriger Deutscher – werden teilweise eng an die Wand gedrückt, der Gerichtssaal ist zwar umgebaut aber dadurch nicht größer geworden. Fast zwei Dutzend Wachtmeister haben sich vor den Presse- und Zuhörerplätzen aufgereiht. Die Spannung ist mit Händen zu greifen, als die Jugendkammer unter dem Vorsitz des Richters Stefan Bürgelin die Sitzung um 10.20 Uhr eröffnet. Jetzt sind die Gesichter zu sehen – junge Männer mit oder ohne Bart und mit Frisuren, wie sie im Profifußball üblich sind. Die Vorstellung der Beschuldigten mit Namen wie Ahmed, Mustafa, Muhammad und Majd und die Regularien verschlingen Zeit, der Vormittag ist weit fortgeschritten, bis die Personalien der Angeklagten notiert sind. Die meisten sind ledig, einer ist verlobt, ein weiterer ist nach islamischem Brauch verheiratet. Viele haben keinen Beruf, ihre Deutschkenntnisse sind durchwach sen. Zwei Dolmetscher übersetzen fortlaufend für die Kopfhörer.
Studentin hat erst Ecstasy-Pille gekauft
Die Vorwürfe, die der Staatsanwalt Rainer Schmid gegen sie erhebt, sind unterschiedlich. Einigen wird außer der Vergewaltigung auch der Handel oder der Besitz von Rauschgift vorgeworfen. Das Hauptdelikt aber, das die Öffentlichkeit erschüttert hat, ist die mutmaßlich mehrfache Vergewaltigung einer 18-jährigen Studentin am 14. Oktober 2018 in der Nähe einer Freiburger Diskothek.
Laut dem Staatsanwalt hat sich folgendes zugetragen: Der als Haupttäter verdächtigte Majd H., 1996 in Syrien geboren, und ein Landsmann hätten in der Absicht, Ecstasy-Pillen zu verkaufen, die Techno-Party „Umsonst und Drinnen“ besucht. Die damals 18 Jahre alte Studentin und ihre Freundin hätten je eine Pille für 15 Euro gekauft und geschluckt. Auf der Tanzfläche habe sich Majd H. mit ihr unterhalten – unter anderem über seine Tätowierungen. Danach soll er der jungen Frau ein Getränk angeboten haben, das mit einem Betäubungsmittel – vermutlich sogenannten KO-Tropfen – präpariert war. Unter dem Vorwand, ihr seine Tattoos am Unterschenkel zu zeigen, habe er die Frau hinaus in ein kleines Wäldchen gelockt. Insider nennen das Areal um die Ecke „Vorglühzone“, wo mit billigen Getränken der Alkoholpegel vor dem Discobesuch angehoben wird.
Keine Gegenwehr möglich
Majd H. habe seine Hose heruntergelassen, da habe sich die Studentin umgedreht, um wieder in die Disco zurückzugehen. Doch der Mann habe sie umgestoßen, ihr Rock und Strumpfhose heruntergerissen und sie vergewaltigt. Dabei soll er ihr den Mund zugehalten und sie auf den Boden gedrückt haben. Bald sei der jungen Frau durch die sich entfaltende Wirkung der Betäubungsmittel keine wirksame Gegenwehr mehr möglich gewesen.
Majd H. habe die wehr- und willenlose Frau im Wäldchen liegen lassen und in der Disco sowie per Smartphone seine Kumpel informiert, dass sie draußen eine Gelegenheit zum Sex vorfänden. Daraufhin hätten sich nacheinander und teils gemeinsam mindestens elf Männer über die Frau hergemacht und sie ungeschützt missbraucht. Echte Gegenwehr sei ihr nicht mehr möglich gewesen, dennoch zogen sich einige der Männer Kratzwunden an Hals und Rücken zu. Alle Angeklagten, so der Staatsanwalt, hätten erkannt, dass die leise weinende Frau den Geschlechtsverkehr nicht hätte haben wollen. Erniedrigend sei das gewesen.
Ein Verdächtiger hilft der Frau schließlich
Erst gegen 3 Uhr am Morgen war das Martyrium beendet. Einer der Männer sei noch einmal in das Wäldchen gegangen und habe der Frau geholfen, sich anzuziehen, dann habe er sie mit nach Hause genommen. Der angebliche Wohltäter steht jetzt selbst als Beschuldigter vor Gericht.
„Problematisch“ sei die Beweislage im Fall seines Mandanten, sagt sein Verteidiger, von dem damals 20-jährigen Syrer gebe es keine DNA-Spuren am Opfer. Überhaupt, befand der Rechtsanwalt Jan Georg Wennekers, sei „ein faires und rechtsstaatliches Verfahren“ gefährdet wegen des politischen und medialen „Ergebnisdrucks“, weil die Ereignisse im vergangenen Jahr bundesweit Furore gemacht hätten. Es sei „Einfluss auf Zeugen genommen“ worden. Der Ausdruck „Gruppenvergewaltigung“ in den Medien habe zu Übergriffen und Demütigungen der in Untersuchungshaft einsitzenden Angeklagten geführt. Auch die Rechtsanwältin Kerstin Oetjen griff die Medien pauschal als „Sensationspresse“ an. Erst einmal müsse geklärt werden, was genau an dem Abend passiert sei.
Nur ein Angeklagter will aussagen
Die meisten Angeklagten wollen sich dazu aber nicht äußern. Nur Timo P. ist bereit auszusagen, der Hauptangeklagte Majd H. will über seinen Anwalt eine Erklärung abgeben. Alle anderen Männer haben angekündigt, sich auf Angaben darüber zu beschränken, wo sie herkommen und was sie nach ihrer Flucht nach Deutschland gemacht haben. Nach der Befragung dreier Beschuldigter hat das Gericht wegen der hohen Temperaturen und des langen Rückwegs in die U-Haft-Zellen vorzeitig die Sitzung geschlossen. Die Verhandlung wird am Montag, 1. Juli fortgesetzt, es sind noch 27 Termine festgesetzt.