An Fronleichnam finden in allen Landesteilen Prozessionen statt, wie hier in Weil der Stadt. Videoaufnahmen davon werden wegen des neuen Datenschutzgesetzes schwierig. Foto: factum/Weise

Das Erzbistum Freiburg verzichtet auf die Übertragung des Gottesdienstes an Fronleichnam. Grund ist die neue Datenschutzverordnung.

Freiburg - Datenschutz schlägt Seelenheil. Aus diesem Grund werden die Fronleichnams-Gottesdienste im Freiburger Münster dieses Jahr nicht live im Internet übertragen. Der Grund ist ein sehr profaner: das neue Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), das praktisch identisch ist mit der umstrittenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wie die Erzdiözese in einer Pressemitteilung etwas hölzern erklärte, müssten vor dem Gottesdienst „von allen an der Liturgie Mitwirkenden (Zelebranten, Ministranten, Lektoren, Sänger…) sowie von allen Gottesdienstbesuchern einzeln eine persönliche Zustimmung zur Übertragung eingeholt und diese dokumentiert werden – das ist nicht durchführbar“.

Die Kirche auf der Suche nach Hilfe

Aber natürlich suchen die Verantwortlichen in Freiburg nach einer Lösung, wie „dem Datenschutzrecht und der Informationsweitergabe gleichermaßen Rechnung getragen werden kann“. Denn ganz auf die Live-Übertragungen der Gottesdienste verzichten wollen die Kirchenmänner auf keinen Fall.

Verbraucher sollen geschützt werden

Der kirchliche Datenschutz und die DSGVO sollen vor allem Verbraucher besser schützen. Durch die Datenschutzgrundverordnung wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen fortan darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen erstmals hohe Geldstrafen. Beschweren können sich die EU-Bürger fortan bei den nationalen Datenschutzbehörden.