Zeigte sich gestern ausgesprochen verärgert über Versäumnisse der griechischen Behörden: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Foto: dpa

Innenminister Thomas de Maizière hat sich im Zusammenhang mit dem Freiburger Mordfall verärgert über die Zusammenarbeit mit Griechenland geäußert. Aber auch hierzulande gibt es „blinde Flecken“.

Freiburg - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich gestern in einer Form über Griechenland verärgert, die den Rahmen der gewohnten diplomatischen Rücksichtnahme sprengte. Am Mittwochabend hätten die dortigen Behörden den im Freiburger Mordfall Tatverdächtigen anhand der von Deutschland übermittelten Fingerabdrücke „eindeutig identifiziert“, sagte der Minister. Er warf den Griechen schwere Versäumnisse vor.

Dass der Flüchtling aus Afghanistan in Griechenland ab Ende 2015 zur Fahndung ausgeschrieben war, sei nicht im europäischen Rahmen weitergeleitet worden. Es habe keine internationale Fahndung gegeben. „Sonst wäre der Tatverdächtige bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle durch deutsche Sicherheitsbehörden in verschiedenen Stufen aufgefallen“, sagte de Maizière. Das sei „ein sehr ärgerlicher Vorgang“.

Tatsächlich sind die näheren Umstände des griechischen Teils der Angelegenheit von Seltsamkeiten geprägt. So war der Afghane Februar 2014 in Griechenland wegen versuchten Mordes und Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte auf Korfu eine junge Frau von einer Klippe gestoßen. Bereits im Oktober 2015 ist er aber unter Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden. Möglich wurde das aufgrund eines Gesetzes, das eine vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen wegen der Überbelegung griechischer Gefängnisse ermöglicht.

Manche Länder vernachlässigen das Schengener Informationssystem

Wo also in diesem Fall das ermittlungstechnische Versagen liegt, scheint so eindeutig, dass die deutsche Politik wenig gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. „Ich sehe keinen Bedarf für neue gesetzliche Regelungen“, sagte Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion unserer Zeitung. Vielmehr bestehe „der dringende Bedarf“, die bestehenden Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftätern zu nutzen. Lischka meint vor allem das Schengener Informationssystem. Dort stellen – so die Theorie – alle Schengenstaaten seit 1995 Fahndungsdaten zur Verfügung. Die Praxis sieht anders. Armin Schuster, Innenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, beschreibt sie so: „Nur wenige Länder arbeiten sauber. Viele stellen veraltete, falsche oder gar keine Daten ein, oder sie werden nicht aktualisiert. Diese Probleme gibt es seit Jahren und zuhauf.“ Die Evaluierungen der EU-Kommission führten eher zu einem „Druck auf Deutschland, seine Aktivität herunterzufahren“, glaubt Schuster. Viele Länder ächzten unter der Aufgabe: „Es kostet Personal, Zeit – und der Nachbar merkt, wenn man nicht sauber arbeitet.“

Palmer will bessere Altersprüfung bei jungen Flüchtlingen

Ob aber, wie der Minister glaubt, der Tatverdächtige von Freiburg wirklich frühzeitig von den deutschen Behörden erkannt worden wäre, hätten die Griechen besser gearbeitet, ist für Schuster nicht klar. Er weist darauf hin, dass unbegleitet illegal ins Land gekommene Jugendliche als besonders schutzbedürftige Gruppe von der Polizei behutsam behandelt würden – mit dem Ziel, sie schnell den Jugendämtern zu übergeben. Es sei deshalb nicht sicher, ob es im Falle des Afghanen eine Anfrage ans Schengener Infosystem gegeben hätte. Die Jugendämter, die sich um einen Vormund bemühten, seien für erkennunsgdienstliche Arbeit nicht zuständig. Da die Jugendlichen ohenhin einen Schutzstatus genießen, würde vom Vormund auch kein Asylantrag gestellt. „Im Ergebnis“, sagt Schuster, „entsteht da ein blinder Fleck.“ Der Innenpolitiker fordert deshalb, „im Falle der unbegleiteten Jugendlichen, dass grundsätzlich staatlicherseits ein Asylverfahren eingeleitet wird“. Im Zuge dessen könnten Fragen über die Identität des Bewerbers, aber etwa auch über „Schleuser und Fluchtwege“ geklärt werden. Ähnlich sieht das der Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, der „eine bessere Alterprüfung“ forderte. Es sei bekannt, „dass man die Papiere wegwerfen und als Alter 17 Jahre angeben müsse, um in Deutschland optimalen Schutz zu erhalten.“