Ein Mann muss wegen Sozialversicherungsbetrug eine Geldstrafe zahlen. Foto: dpa-Zentralbild

Ein 40-Jahre alter Gaststättenbetreiber hat die Sozialversicherung um 120 000 Euro betrogen. Der Mann hatte Arbeiter der Sozialversicherung als Minijobber gemeldet, sie aber in einem höheren Umfang beschäftigt. Er muss eine Geldstrafe zahlen.

Freiburg - Weil er die Sozialversicherung um 120 000 Euro betrogen hat, muss ein 40 Jahre alter Gaststättenbetreiber aus dem südlichen Breisgau eine Geldstrafe zahlen. Der Mann hatte zweieinhalb Jahre lang knapp 80 Menschen der Sozialversicherung als Minijobber gemeldet, sie aber in einem höheren Umfang beschäftigt. Das teilte Hauptzollamt am Mittwoch in Lörrach mit. Zusätzlich wurden Teile des Lohns schwarz ausgezahlt. Die Höhe der Geldstrafe wurde nicht genannt, da dadurch Rückschlüsse auf den Gaststättenbetreiber und seinen Umsatz möglich wären. Das Amtsgericht Staufen hatte nach eigenen Angaben Mitte Juli einen entsprechenden Bescheid an den Mann verschickt. Der Strafbefehl wurde Anfang August rechtskräftig.

Bei einer Routinekontrolle hatte der Zoll Unstimmigkeiten in der Buchhaltung festgestellt und bei einer Hausdurchsuchung Beweise für die Schwarzlohnzahlungen gefunden. Neben der Geldstrafe muss der Mann die entgangenen Beiträge an die Sozialversicherung nachzahlen.