Mit dem von Karl Maria Stadler entworfenen Plakat forderten Frauen beim Internationalen Frauentag 1914 das Frauenwahlrecht. Foto: akg-images

Vor 100 Jahre konnten die Frauen in Württemberg erstmals wählen und gewählt werden. 8,7 Prozent der Sitze gingen an sie. Seitdem hat sich der Frauenanteil im Parlament knapp verdreifacht.

Stuttgart - So großes Engagement hatten die Männer nicht erwartet. „Gerade auch reifere und betagte Frauen“ hätten sich trotz des schlechten Wetters aufgemacht, um wählen zu gehen, berichtet das „Stuttgarter Neue Tagblatt“ am 13. Januar 1919 – ihr „Eifer“ verdiene Anerkennung und sei „ein gutes Vorzeichen für die segensreiche Mitarbeit der Frau am staatlichen Leben“. Tags zuvor durften die Frauen in Württemberg erstmals wählen – und gewählt werden. 13 der 150 Abgeordneten im neuen Landtag waren Frauen.

Am 12. November 1918 – mitten in den Wirren der Novemberrevolution – hatte der Rat der Volksbeauftragten erklärt, dass in Deutschland fortan alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften „nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystemsfür alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“ seien. 25 Jahre zuvor hatten als erste die Frauen in Neuseeland das aktive Wahlrecht erhalten. In Europa konnten als Erste von 1906 an die Finninnen wählen und gewählt werden.

Erkämpft, nicht geschenkt

„Das Frauenwahlrecht in Deutschland ist allerdings nicht einfach vom Himmel gefallen“, stellt die Historikerin Kerstin Wolff klar. Jahrzehntelang hätten verschiedene Flügel der Frauenbewegung für Mitbestimmung gekämpft. Schon 1849 forderte Louise Otto-Peters, die Mitbegründerin der bürgerlichen Frauenbewegung, Frauen bei Gesetzen, die sie betrafen, mitentscheiden zu lassen und ihnen bei der Wahl der „Vertreter des Volkes“ eine Stimme zu geben – „denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes“.

Die SPD war die erste und lange die einzige Partei, die sich für das aktive und passive Frauenwahlrecht starkmachte. Für die sozialistische deutsche Politikerin Clara Zetkin – die am 12. Januar 1919 für die Unabhängigge Sozialdemokratische Partei in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wurde – gehörte der Kampf um die Rechte von Frauen und Arbeitern zusammen, die Forderung nach dem Frauenwahlrecht wurde 1891 in das Erfurter Programm der SPD aufgenommen. Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden die ersten Wahlrechtsvereine.

Internationaler Frauentag

„Während die bürgerlichen Frauen vor allem auf Petitionen, Versammlungen, Agitation und eigene Zeitungen setzten, schufen die Sozialistinnen international einen eigenen Tag für das Frauenwahlrecht“, erläutert Wolff, Leiterin der Forschungsabteilung im Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel. So wurde der 8. März zum internationalen Frauentag.

Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellten die Frauenverbände in Deutschland ihre Forderung zurück – bis sie 1917 die Osterbotschaft des Kaisers hörten. Wilhelm II. kündigte für das Ende des Krieges Verfassungsänderungen an: Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen sollte durch ein geheimes und direktes Wahlrecht ersetzt werden – das Frauenwahlrecht erwähnte der Kaiser allerdings mit keinem Wort. Von da an kam für viele Frauen das Thema wieder auf die Tagesordnung.

„Zu Unrecht vorenthalten“

Die ersten demokratischen Wahlen zur Nationalversammlung fanden am 19. Januar 1919 statt. Von den 423 neuen Reichstagsabgeordneten waren 37 Frauen, kandidiert hatten 300. Die Frauen seien „dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig“, erklärte die Berliner SPD-Abgeordnete Marie Juchacz, die als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung sprechen konnte. „Was die Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten war.“

In Baden hatten die Frauen bereits am 5. Januar 1919 gewählt, mehrheitlich Zentrum und SPD. „Die liberalen Parteien haben eigentlich nicht viel von dem Frauenwahlrecht profitiert, weil sie eine gute politische Bildung für die Aufnahme ihrer Ideen beanspruchen, während die anderen Parteien mehr mit Schlagwörtern wie Religion, bessere Löhne usw. arbeiten können“, kommentierte das „Calwer Tagblatt“ den Wahlausgang in Baden. Dort holte die katholische Zentrumspartei 39, die SPD 36, die Deutsche Demokratische Partei (DDP) 25 Sitze, auf die Deutschnationalen entfielen sieben.

Noch immmer Ungleichgewicht

In Württemberg dagegen kam eine Woche später die DDP – eine Vorläuferin der FDP – mit 38 Sitzen auf Platz 2 hinter der SPD und stellte mit fünf weiblichen Abgeordneten den größten Frauenanteil. Bei beiden Landtagswahlen lag die Beteiligung der Frauen über 80 Prozent.

Doch auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts kann man noch nicht von Gleichberechtigung sprechen. Obwohl in der Bundesrepublik mehr Frauen als Männer leben, sind sie in den Parlamenten deutlich unterrepräsentiert. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 wurden 219 Frauen und 490 Männer gewählt. Mit 30,9 Prozent der Mandate ist der Frauenanteil so niedrig wie seit 1994 nicht mehr.

Der Hauptgrund für die ungleiche Verteilung der Mandate ist das Wahlrecht, sagt die Tübinger Politikprofessorin Gabriele Abels. „Es reicht nicht, das Wahlrecht zu haben. Es kommt auch darauf an, wie es gestaltet ist.“ Vor allem zähle, ob Frauen eine Chance haben, auf aussichtsreichen Plätzen nominiert zu werden. „Parteiinterne Frauenquoten laufen wegen der Direktmandate häufig ins Leere.“ Besser wären aus Abels Sicht geschlossene, möglichst paritätische Listen.

Reform des Landtagswahlrechts gescheitert

Besonders augenfällig ist das Ungleichgewicht im Landtag in Stuttgart. Bei der Wahl 2016 waren unter den 143 Abgeordneten gerade einmal 35 Frauen – damit ist Baden-Württemberg im Ländervergleich weiter Schlusslicht. Schon seit mehr als 30 Jahren fordert der Landesfrauenrat, dem 50 Verbände mit mehr als zwei Millionen Frauen im Südwesten angehören, eine Änderung des Wahlrechts. Im letzten Frühjahr ist die von den Grünen und der CDU im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform, die mehr Frauen ins Parlament bringen sollte, gescheitert.

Die CDU-Abgeordneten lehnten alle Vorschläge kategorisch ab, und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) setzte dem nichts entgegen. Das sei eine große Enttäuschung, sagt Abels: „Demokratie heißt, dass diejenigen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch an der Herstellung von Entscheidungen beteiligt sein sollen. Wenn die größte Gruppe so unterrepräsentiert ist, ist das ein Problem.“

Der Landesfrauenrat will sich mit dem Gemauschel von CDU und Grünen nicht zufriedengeben. Er fordert, ein „Bürger*innen-Forum“ einzusetzen. Die zufällig ausgewählten Personen sollten mit Unterstützung von Expertinnen und Experten Vorschläge machen, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes auch im Wahlrecht umgesetzt werden kann. Ein solches Gremium hatten die Landtagsabgeordneten erstmals im vergangenen Jahr eingesetzt – beim Streit um ihre Altersversorgung.

Unter dem Motto „Herrengedeck und Frauengedöns“ wird an diesem Samstag gefeiert. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und Abgeordnete, der Landesfrauenrat, der Verein Frauen & Geschichte Baden-Württemberg und Interessierte nehmen das 100-Jahr-Jubiläum zum Anlass, einen Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und in die Zukunft zu werfen.