Kritiker befürchten noch mehr Bürokratie. Foto: dpa

Größere Städte sowie alle Landkreise müssen nach dem Willen von Grün-Rot künftig hauptamtliche Frauenbeauftragte einstellen. Kritiker bezweifeln, ob dieser Mehraufwand außer weiteren Millionenkosten etwas bringt.

Stuttgart - Die Landesregierung forciert ihre Bemühungen für mehr Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst. So müssen die 44 Landkreise in Baden-Württemberg sowie Städte ab 50 000 Einwohnern künftig einen festen Gleichstellungsbeauftragten benennen, der sich um die Ziele der Frauenförderung kümmert. In Gemeinden unter 50 000 Einwohnern ist eine Person oder eine Organisationseinheit festzulegen, die sich um die Aufgabe kümmert. Das geht aus dem Entwurf für das neue Chancengleichheitsgesetz hervor, der unserer Zeitung vorliegt und am Dienstag vom Kabinett unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beraten und zur Anhörung freigegeben werden soll

Grün-Rot rechnet für die Bestellung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen und großen Städten mit Kosten von jährlich 4,1 Millionen Euro. Die Hälfte davon werde das Land tragen, heißt es in der Kabinettsvorlage.

Von den 22 betroffenen Städten in Baden-Württemberg haben 19 bereits eine hauptamtliche Frauenbeauftragte. Trotzdem betrachtet der Städtetag das neue Gesetz skeptisch, zumal Städte wie Stuttgart die Förderung längst breiter angelegt haben und eine hauptamtliche Chancengleichheitsbeauftragte beschäftigen. Es sei daher zweifelhaft, ob das neue Gesetz wirklich notwendig sei, hieß es von Seiten des Städtetag im Frühjahr, als die Eckpunkte des geplanten Gesetzes bekannt geworden waren.

Landkreistag fordert Zuschüsse für alle

Von den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg verfügen bislang nur 15 über hauptamtliche Frauenbeauftragte. Der Landkreistag pocht darauf, dass auch diese 15 bereits etablierten Frauenbeauftragten künftig vom Land mit 50 Prozent gefördert werden und nicht nur die neuen Stellen, die laut Gesetz nun geschaffen werden müssen.