Vonovia hat zahlreiche Bestände in Stuttgart wie hier in Untertürkheim modernisiert. Die Mieter sollen danach deutlich mehr bezahlen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Zahlreiche Mieter des Immobilienriesen Vonovia müssen wegen Modernisierung deutlich höhere Mieten bezahlen. Doch nach einem Gerichtsurteil darf jetzt mancher hoffen.

Stuttgart - Eine Mieterin aus dem Stuttgarter Osten hat vor dem Amtsgericht einen Erfolg gegen Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen Vonovia erzielt. Das Gebäude, in dem sich ihre Wohnung befindet, ist wie viele andere modernisiert worden. Die Frau sollte deshalb knapp 200 Euro monatlich mehr bezahlen als zuvor. Sie stimmte dem aber nur unter Vorbehalt zu und protokollierte anschließend die Arbeiten. Dann klagte sie gegen die Erhöhung – und bekommt nun Recht. „Das Mieterhöhungsverlangen ist formell nicht wirksam“, urteilt das Gericht. Es sei darin nicht nachvollziehbar geschildert, wie Vonovia zu dem Betrag komme.

Wie in ähnlichen Fällen geht das Immobilienunternehmen in die nächste Instanz. „Wir haben Berufung eingelegt“, sagt Vonovia-Sprecher Matthias Wulff. Er betont, es gebe auch anderslautende Urteile zugunsten des Unternehmens. „Kein Fall gleicht dem anderen“, sagt er. Das Wichtigste sei, dass es nicht um die Modernisierung an sich oder die Festsetzung der Miethöhe gehe, sondern um eine reine Formalie bei der Ankündigung.

Wulff betont, man brauche Rechtssicherheit für Modernisierungen. Das Unternehmen versuche deshalb, die Schreiben möglichst klar zu formulieren. „Wir befassen uns intensiv damit und wollen, dass die Kunden die Schreiben verstehen.“ Allerdings sei es schwierig, die Argumentation der Gerichte immer nachzuvollziehen. Im vorliegenden Fall wird zum Beispiel kritisiert, es sei nicht detailliert genug nach Gewerken unterschieden. „Was genau sind Gewerke? Das hat bisher kein Gericht definiert“, so Wulff. Die Modernisierungsankündigungen umfassten mittlerweile mehr als 20 Seiten. „Wie umfangreich soll das noch sein?“

Mieterverein sieht Signalwirkung

Beim Stuttgarter Mieterverein sieht man eine Signalwirkung des Urteils, falls es Bestand haben sollte. „Es hat eine große Bedeutung“, sagt der Vorsitzende Rolf Gaßmann. Zumal es eine „ganze Serie von ähnlichen Urteilen in ganz Deutschland“ gebe. Er sieht das als Beleg, dass Vonovia „nicht nachvollziehbare Kostenaufstellungen“ erstelle. Mieter könnten nicht unterscheiden, in welchem Maß es sich bei den angekündigten Arbeiten um Modernisierung oder Instandhaltung handle. Instandhaltungsarbeiten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Gaßmann geht davon aus, das zumindest jene Betroffene, die die Modernisierungsmieterhöhung nur unter Vorbehalt bezahlt haben oder sie abbuchen lassen, jetzt auch Geld zurückfordern können. Außerdem könne man daraus für künftige Fälle lernen: „Mieter sollten Erhöhungen im Zuge von Modernisierung nicht ungeprüft zustimmen – ganz gleich, um welchen Vermieter es sich handelt.“