Der Angeklagte verdeckt im Gerichtssaal sein Gesicht. Foto: Philipp Braitinger

Weil er eine 66-jährige Sprachlehrerin getötet hat, wurde ein 38-Jähriger am Landgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe verurteilt.

Die erste Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann, welcher als Geflüchteter aus dem Iran nach Deutschland gekommen war, seine Sprachlehrerin in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2024 erwürgt hat. Anschließend hat er die Leiche in den Neckar geworfen. Dafür verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.

 

Täter und Opfer hatten eine Beziehung unterhalten. Kennengelernt hatten sich die beiden in einer Geflüchtetenunterkunft in Oberboihingen, wo die Frau Sprachkurse gegeben hat. Der Mann sei aber gemäß Zeugenaussagen nicht zufrieden mit dem Lebensstil der Frau gewesen. Es habe ihm unter anderem missfallen, dass sie geraucht und sich mit anderen Männern unterhalten habe.

Angeklagter hat ein rückständiges Weltbild und ist sehr eifersüchtig

Unklar blieb, was genau der Auslöser des gewaltsamen und tödlichen Angriffs in der Wohnung der Frau rund um Mitternacht war. Die Beziehung der beiden beschrieb die Staatsanwaltschaft als toxisch. Der Angeklagte habe ein rückständiges Weltbild und sei sehr eifersüchtig gewesen. Er habe den selbstbestimmten Lebensstil der Frau abgelehnt. Fest steht laut Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte sein Opfer unter Anwendung massiver Gewalt erwürgt hat. Die Spuren am Körper der Toten, unter anderem gebrochene Rippen und Hämatome im Gesicht, belegten einen minutenlangen Kampf. Anschließend habe der Angeklagte versucht, seine Tat zu verschleiern. „Er hat eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt“, meinte der Staatsanwalt.

Der Verurteilte erklärte im Laufe des Verfahrens, dass er die Frau spontan und unter Alkoholeinfluss getötet habe. „Er hat in meinen Augen ein Geständnis abgelegt“, meinte der Verteidiger des Mannes. Was genau zu dem tödlichen Angriff geführt habe, bleibe ungewiss. „Irgendetwas muss ihn getriggert haben“, meinte der Rechtsanwalt. Danach habe er sich nicht mehr beruhigen lassen. Nichtsdestotrotz mache das Verhalten nach der Tat eine Strafmilderung unmöglich, gab der Verteidiger zu. Einen Antrag zum Strafmaß stellte er nicht.

Eine Verurteilung wegen Mordes scheidet aus

Dass der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt werden konnte, liegt laut der Vorsitzenden Richterin Monika Lamberti an den unklaren Vorgängen in den letzten beiden Stunden vor der Tat. „Wir wissen nicht, was passiert ist“, sagte sie in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Einige Erklärungen des Angeklagten zur Tatnacht seien aber durch Beweise widerlegt worden. Dass die Frau bei einem Kampf zwischen zwei Betrunkenen ums Leben kam, glaubte das Gericht ebensowenig wie die Staatsanwaltschaft. „Das ist eine Schutzbehauptung“, war sich die Richterin Lamberti sicher. „Der Angeklagte hat vorsätzlich gehandelt. Wer einen anderen Menschen minutenlang würgt, der will nichts anderes als dessen Tod“, stellte sie klar. Gegen eine starke Alkoholisierung spreche unter anderem das komplexe Nachtatverhalten. Neben der Entsorgung der Leiche hat der Angeklagte im Internet zu Themen wie „Rechtsanwalt“ und „Serienmörder“ gesucht.

Das genaue Motiv bleibt im Dunkeln

Das genaue Motiv blieb jedoch im Dunkeln. Ein Streit liege nahe, vielleicht habe es auch eine Kränkung gegeben, die den Mann zu der Tat veranlasste. Doch das seien alles nur Spekulationen, so Lamberti. „Nachweisen lässt es sich nicht“, meinte die Vorsitzende Richterin.