Der 32-jährige Angeklagte beharrt weiter auf seiner Unschuld. Foto: dpa

Der 32-jährige Angeklagte, der eine jungen Camperin vergewaltigt haben soll, besteht weiterhin auf seine Unschuld. Im Revisionsprozess sieht die Anklage jedoch keinen Anlass für eine niedrigere Strafe.

Bonn - Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn sieht die Anklage keinen Anlass für eine niedrigere Strafe. Die Staatsanwältin am Bonner Landgericht forderte in ihrem Plädoyer am Freitag, den 32 Jahre alten Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Auch die Nebenkläger-Anwältinnen, die das betroffene Paar aus der Region Freiburg vertreten, schlossen sich diesem Antrag an, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana hatte die junge Frau und ihren Freund im April 2017 beim Zelten überfallen, mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt. Für die Tat hatte das Landgericht ihn bereits zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil hinsichtlich des Strafmaßes auf und verlangte eine Überprüfung der Frage, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war. Dafür fand die vom Landgericht beauftragte neue Gutachterin jedoch keine Belege.

Angeklagter beharrt auf Unschuld

In seinem letzten Wort beharrte der 32-Jährige am Freitag weiter auf seiner Unschuld. DNA-Spuren hatten ihn eindeutig als Täter überführt. Sein Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß. Die Kammer will am kommenden Freitag (5. Oktober) das Urteil sprechen.