Nur durch einen Zufall kamen die Anschlagspläne einer Fellbacherin ans Licht. Die Anklageschrift offenbart ihre obskure Gedankenwelt – und ihr ansehnliches Arsenal an Waffen.
Beim Betreten des Gerichtssaals hält sie ihr Gesicht mit einem Schnellhefter vor den Kameras verborgen, ihre Sonnenbrille nimmt sie auch für die Verhandlung nicht ab. Auf Fragen der Richterin antwortet sie einsilbig, äußern will sie sich nicht. Die Vorwürfe gegen die 25 Jahre alte Frau aus Fellbach wiegen schwer: Sie soll – unter anderem – geplant haben, ein Blutbad im Rathaus Fellbach und am Waiblinger Amtsgericht anzurichten. Seit Dienstag steht sie vor dem Landgericht Stuttgart. Die Anklageschrift umfasst unter anderem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Explosionsverbrechens“ und lässt auf eine obskure Gedankenwelt der Angeklagten schließen. Zudem wurde offenbar, was für ein großes Waffenarsenal die Frau gehortet hatte.
Anschlag in Fellbach und Waiblingen vereitelt
Ermittler, die sich mit dem Fall beschäftigt haben, gehen davon aus, dass sich die Frau jahrelang in Rachegelüsten ergangen hat. Getrieben von – vermeintlichen oder tatsächlichen – Kränkungen, Problemen im Umgang mit Behörden, mutmaßlich auch psychischen Problemen, hielt sie ihr Weltbild auf unzähligen Seiten fest, die nun Gegenstand des Verfahrens sind. Manche der Schriftstücke tragen englische Titel wie „Doomsday 2022“, „Notes of Revenge and Revolution“ – „Notizen der Rache und Revolution“ – oder „Doom’s Cookbook“, das „Kochbuch des Unheils“.
Im Zentrum ihrer Fantasien stand ein Mitarbeiter des Fellbacher Rathauses. Möglicherweise hatte die Arbeitslose als Bewohnerin einer Sozialunterkunft mit ihm zu tun. Die Anklage geht davon aus, dass sie Gefühle für ihn entwickelte und sich für seine Zurückweisung rächen wollte. Aber auch Unbeteiligte sollten sterben: Behördenmitarbeiter und Zufallsopfer. Einwanderer gehörten wohl besonders zum Feindbild der Frau, die laut Staatsanwalt aufschrieb, sie wolle „jedem Ausländer mit Blausäure die Lunge verätzen“. Spätestens ab dem Jahr 2023 soll sie ihre Amokpläne auf das Amtsgericht Waiblingen ausgeweitet haben, vor dem sie bereits mehrmals als Angeklagte stand.
Die mutmaßlichen Pläne der Frau waren im Herbst durch einen Zufall ans Licht gekommen: Nach Ärger in ihrer Sozialunterkunft sollte sie in eine andere Unterkunft umziehen. Mitarbeitern des Umzugsunternehmens fielen dabei Dinge ins Auge, von denen sie der Polizei erzählten. Lange Zeit war unklar, wie groß das Waffenarsenal war, das die Frau im Lauf der Zeit angehäuft hatte. Auf der Liste der Gegenstände, welche der Staatsanwalt auflistet, befinden sich neben einem knappen Kilogramm Schwarzpulver und Material zum Bau von mehreren Rohrbomben auch mindestens eine Harpune mit Pfeilen, Macheten, Messer, ein Compoundbogen, ein Dolch sowie Gas- und Schreckschusswaffen, welche die 25-Jährige offenbar zu tödlichen Waffen umbauen wollte.
Zum Vorbild für ihre Pläne soll sich die 25-Jährige einen Amoklauf genommen haben, der sich im Jahr 2011 im finnischen Jokela ereignete. Damals tötete ein 18-Jähriger acht Menschen in einem Schulzentrum, bevor er sich selbst richtete. Bei der Fellbacherin wurden Bilder des Täters von Jokela gefunden, auch sie hatte laut der Staatsanwaltschaft einen Abschiedsbrief verfasst und plante, nach den Amokläufen in Fellbach und Waiblingen das Rathaus und das Gericht anzuzünden und sich dann selbst zu töten.
Ob die Frau schuldfähig ist, wird sich zeigen
Die 25-Jährige befindet sich seit Jahren im Konflikt mit den Behörden und fiel durch aggressives Verhalten und Drohungen auf. Erst im November war sie – damals schon in U-Haft, weil ihre mutmaßlichen Anschlagspläne aufgeflogen waren – vom Amtsgericht Waiblingen verurteilt worden, weil sie eine Rathausmitarbeiterin mit einem grausamen Tod bedroht und einer 86-Jährigen aus nichtigem Anlass einen Kung-Fu-Tritt in den Rücken verpasst hatte. Damals wurde der Fellbacherin zwar eine emotionale Instabilität attestiert, sie befindet sich zudem in psychiatrischer Betreuung. Doch von einer Schuldunfähigkeit war seinerzeit keine Rede. Umso wichtiger für das jetzige Verfahren wird daher das psychiatrische Gutachten, das ein Sachverständiger anfertigen wird. Auf dessen Basis wird das Gericht entscheiden, ob die 25-Jährige doch vermindert schuldfähig sein könnte oder ob sie in eine Psychiatrie zwangseingewiesen wird.
Als Pflichtverteidiger ist der 25-Jährigen der Waiblinger Rechtsanwalt Jens Rabe zur Seite gestellt, der die Angeklagte noch aus früheren Verfahren kennt. Er hat für den Nachmittag des ersten Prozesstages den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, wenn zwei rechtliche Betreuerinnen der Angeklagten vernommen werden. „Dabei werden auch Dinge aus der Intimsphäre meiner Mandantin zu Sprache kommen“, begründete Rabe seinen Antrag. Die Staatsanwaltschaft setzte dem nichts entgegen. Der Prozess gegen die Fellbacherin wird am Freitag fortgesetzt – dann aller Voraussicht nach wieder öffentlich.