Das Mitführen der Droge ist seit 1. April in bestimmten Mengen legal. Für Flüge innerhalb Deutschlands gilt das auch, so die Bundespolizei. Wie sieht es bei Flügen aus anderen Ländern aus?
Mit Cannabis in den Flieger: Zumindest auf innerdeutschen Flügen ist das innerhalb der erlaubten Mengen kein Problem. Laut der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen bestehen aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen keine Einwände. Bis zu 25 Gramm könnten auf Flügen innerhalb des Landes im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden.
Das gilt übrigens auch für die Besatzung: Vom Gesetz her ist es nicht strafbar, wenn Kapitäne oder Flugbegleiter Cannabis mitführen. Luftfahrtunternehmen könnten allerdings in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen, so die Bundespolizei weiter.
Bei Flügen aus anderen Ländern und in andere Länder sieht die Rechtslage anders aus: Hier ist die Mitnahme von Cannabis verboten. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sei strafbewehrt, stellt der Zoll klar. Auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum aus dem Ausland sei weiterhin verboten und strafbar.
Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April sind der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause können sie bis zu 50 Gramm aufbewahren. Über die Rechtslage bei Flügen hatte zunächst das Fachportal „aerotelegraph.com“ berichtet.