Eigentlich ganz einfach: Bei Beginn eines Mietvertrages bekommen die Wohnungsmieter die Haus- und Wohnungsschlüssel. Foto: imago/Westend61/Anthony Photography

Darf man dem Postboten einen Schlüssel zum Haus geben? Darf der Vermieter für sich einen Schlüssel zur Wohnung behalten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bei Beginn eines Mietvertrages bekommt ein Wohnungsmieter die Haus- und Wohnungsschlüssel, beim Ende gibt er sie zurück. Im Alltag allerdings gibt es oft Streit, etwa um Zusatzschlüssel für den Babysitter des Mieters oder die Putzfrau.

Wie viele Schlüssel muss der Vermieter mindestens den Mietern aushändigen?

Bei einem Mieter müssen es mindestens je zwei Schlüssel für Haus- und Wohnungseingangstür sein, jeder weitere Mitnutzer in der Wohnung hat Anspruch auf einen einfachen Satz. Das haben etliche deutsche Gerichte so entschieden. Die Kosten für eine solche Mindestausstattung gehen zulasten des Vermieters, denn damit wird die normale Nutzung der Wohnung oder des Hauses erst ermöglicht. Schlüssel sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Bricht ein Schlüssel ab und muss ersetzt werden, ist ebenfalls der Vermieter dran – es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mieter schuld war.

Was tun, wenn der Mieter mehr Schlüssel braucht?

Der Mieter kann so viele Schlüssel beanspruchen, wie er braucht – muss aber für die Kosten selber aufkommen. Außerdem ist Vermieter über alle Kopien zu informieren. Der Vermieter wiederum muss die Erlaubnis geben, wenn wegen einer Schließanlage ansonsten gar keine weiteren Schlüssel angefertigt werden können.

An welche Personen darf man Schlüssel weitergeben?

Die Überlassung weiterer Schlüssel darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Nutzer namentlich benannt werden. Angehörige oder Lebensgefährten sind generell kein Problem. Für folgende Personen haben deutsche Gerichte einen Anspruch auf Schlüssel ebenfalls bejaht: Postbote, Zeitungsausträger, Putzhilfe, Pflegedienst und Babysitter. Wer mit Schlüssel Zutritt zum Haus und zur Wohnung hat, muss dem Mieter jedoch nahestehen. Dass der Freund der Tochter einen Schlüssel bekam, ging zumindest dem Amtsgericht Münster zu weit.

Darf der Vermieter für sich Zweitschlüssel zur Wohnung bereithalten?

Vermieter dürfen keinen Schlüssel zurückbehalten, auch nicht für Notfälle. Die Ausnahme: Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter einen Reserveschlüssel hat. Ansonsten gilt: Einen Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters einzubehalten oder damit sogar die Wohnung zu betreten ist unzulässig. Der Mieter kann das Schloss für die Dauer des Mietverhältnisses austauschen. Beim Auszug hat der Mieter dem Vermieter alle zum Haus und zur Wohnung gehörenden Schlüssel auszuhändigen, auch Ersatzschlüssel. Tut der Mieter das nicht, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters neue Schlösser anbringen lassen.

Man hat den Schlüssel verloren: Wann muss man als Mieter für den neuen zahlen?

Wenn Mieter wegen eines verlorenen Schlüssels eine neue Schließanlage fürs Haus bezahlen müssen, kann das Tausende Euro kosten. Der Vermieter kann Schadenersatz für den Austausch aber nur unter bestimmten Voraussetzungen fordern. Beim Schlüsseldienst um die Ecke kostet die Kopie eines Haus- oder Wohnungsschlüssels um die fünf Euro. Handelt es sich bei der Vorlage um ein nummeriertes Exemplar einer Schließanlage, muss der Hauseigentümer oder Verwalter schriftlich sein Einverständnis geben. Sonst darf der Schlüsseldienst sich nicht ans Werk machen.

Was passiert, wenn eine neue Schließanlage eingebaut werden muss?

Wird das Einverständnis für eine Kopie des verlorenen Schlüssels aus Sicherheitsgründen vom Vermieter verweigert und stattdessen eine neue Schließanlage eingebaut, wird es teuer: Neben der Haustür muss für jede einzelne Wohnung ein neuer Zylinder eingesetzt werden, da die Schlüssel solcher Schließanlagen sowohl für die Haustüren als auch für die Wohnungstüren passen. Pro Zylinder ist mit etwa 100 Euro zu rechnen.

Wann trifft die Mieter eine Schuld am Verlust ihres Schlüssels?

Ein Verschulden trifft den Mieter schon dann, wenn er nur leichtsinnig war. Wird ein Auto aufgebrochen und Schlüssel kommen weg, so kann einem Mieter das als Verschulden angekreidet werden. Anders sieht es aus, wenn ein Mieter ausgeraubt wird und seine Schlüssel dabei verschwinden. Dafür kann der Vermieter ihn nicht haftbar machen.

Und wenn es im Mietvertrag steht?

Manche Vermieter pochen auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter generell alle Kosten infolge eines Schlüsselverlustes tragen muss – unabhängig von dem Verschulden und der Missbrauchsgefahr. Solche Klauseln in Formularmietverträgen sind mehrfach als unwirksam eingestuft worden.