Ab dem 1. April ist die Schonfrist bei den Fahrverboten auch für Stuttgarter vorbei. Foto: dpa

Ab dem 1. April gilt das Fahrverbot für Euro-4-Dieselfahrzeuge in der Stadt auch für Stuttgarter. Im Vorfeld haben unsere Leser Verkehrsminister Winfried Hermann und die Verkehrsexpertin Gisa Gaietto mit Fragen zum Fahrverbot konfrontiert.

Stuttgart - Wenige Tage bevor das Euro-4-Dieselfahrverbot in Stuttgart auch für die Bürger der Stadt gilt, hatten Leser unserer Zeitung die Gelegenheit, ihre Fragen zum Fahrverbot an Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und die städtische Verkehrsexpertin Gisa Gaietto zu stellen. Sie nutzten die Telefonate für Kritik – insbesondere jedoch, um ihre persönliche Betroffenheit zu schildern und nach möglichen Ausnahmen zu fragen.

„Die Schadstoffe werden nur in der Innenstadt gemessen, in den Außenbezirken sind die Werte normal. Warum ist dann das gesamte Stadtgebiet gesperrt?“

Winfried Hermann (baden-württembergischer Verkehrsminister): Wir brauchen eine abgrenzbare Zone und haben in Stuttgart keine leistungsfähigen Straßen für alternative Wegeführungen. Wenn wir Strecken sperren, landen wir mit dem Ausweichverkehr in den Wohngebieten. Daher haben wir die Umweltzone übernommen, die die CDU damals für die Grüne Plakette eingeführt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns die Zone vorgegeben. Der Einwand, den Sie vorbringen, wird aber in der Regierungskoalition bei der Frage eines möglichen Euro-5-Dieselfahrverbots diskutiert. Wir stellen viel mehr Messstellen auf, um ein großflächiges Bild zu erhalten, und wir werden prüfen, ob es für Euro 5 eine kleinere Zone oder nur gesperrte Strecken geben kann. Und wir versuchen, besonders Betroffenen über Härtefallregeln zu helfen, zum Beispiel wenn Kinder betreut werden müssen. Für das sogenannte Mama-Taxi zur Schule gibt es aber in der Regel keine Ausnahmen.

„Mein Mann und ich fahren unsere drei Enkel, die alle unter sieben Jahren sind, mit einem Euro-4-Diesel und einem Benziner in Kita, Schule und zu Freizeitbeschäftigungen wie Sport. Gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung ?“

„Die Ampelschaltungen sind eine Katastrophe. Ich bin Pendler aus Vaihingen/Enz. Der Verkehr muss flüssiger werden.“

Hermann: Wir können nicht überall eine grüne Welle installieren, denn wir haben Querverkehr durch Autos, haben querende Fußgänger und Radfahrer, auf die wir Rücksicht nehmen müssen. Wir haben nach Tests teils Tempo 40 eingeführt, weil das am meisten zur Schadstoffreduktion beiträgt. Es gibt eine neue Generation von Ampeln, die die Verkehrsmenge erfassen und daraus die Rot- und Grünphasen errechnen. Wir arbeiten mit Bosch an der Umsetzung solcher Systeme.

„Ich fahre Angehörige mit dem Euro-4-Diesel zum Arztbesuch nach Stuttgart. Gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung?“

Gaietto: Wenn Sie kein anderes Fahrzeug haben und Ihr Euro-4-Diesel eine Grüne Umweltplakette hat, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Es muss aber eine Bestätigung des Arztes vorliegen, dass Sie auf anderem Weg, also mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Praxis nicht erreichen können oder Ihnen dies nicht zumutbar ist.

„Ich habe als Jäger eine Mercedes-M-Klasse, weil ich im Revier auf der Schwäbischen Alb sonst nicht durchkomme. Ich wohne nur 200 Meter von der Stadtgrenze weg. Darf ich mit Euro 4 weiter fahren?“

Hermann: Sie sollten versuchen, außerhalb zu parken, oder sich ein anderes geländegängiges Fahrzeug zulegen. Für ein Hobby, auch für die Jagd, können wir keine Ausnahme machen.

„Wir haben vor sieben Jahren einen gebrauchten Euro-4-Diesel gekauft und fahren bei Feinstaubalarm nicht. Ich bin 73 Jahre alt, mein Mann 77. Dürfen wir mit dem Wagen zum Einkaufen und mit den Enkeln in Urlaub nach Dänemark fahren? Die Zugtickets würde uns 1000 Euro kosten.“

Hermann: Sie verhalten sich bei Feinstaubalarm vorbildlich, da lassen leider nicht viele das Auto freiwillig stehen. Es sind die Bürger, die dafür sorgen müssen, dass die Luft sauberer wird, die Politik allein schafft das nicht. Ich rate Ihnen, ein gebrauchtes anderes Auto zu kaufen, das die Norm erfüllt, oder Carsharing zu versuchen. Wenn Sie einen Campingbus hätten, dürften Sie ihn auf Antrag ausschließlich zur Urlaubsfahrt nutzen, ein anderes Auto aber nicht.

„Meine Eltern kommen regelmäßig zu Besuch zu uns, um die Enkel zu sehen. Gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung? Und was passiert, wenn Sie einspringen müssen, weil ich als Mutter krank bin?“

Gaietto: Für regelmäßige und normale Besuche gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Aber wenn Ihre Eltern zu Ihnen kommen müssen, weil Sie oder das Kind erkrankt sind oder für Sie ein Klinikaufenthalt nötig ist und Ihre Eltern das Kind versorgen müssen, dann würde diese Sondersituation in einem möglichen Bußgeldverfahren berücksichtigt. Und wir schauen uns dann die Lebenssachverhalte genau an.

„Ich habe einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, weil ich es nicht verhältnismäßig finde, dass ich nicht mehr die zwei Kilometer zur Autobahn fahren kann. Der Antrag wurde abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt und seitdem nichts mehr gehört. Warum?“

Gaietto: Das Dieselfahrverbot gilt für das gesamte Stadtgebiet. Das ist so vom Luftreinhalteplan des Landes vorgegeben. Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, dann reichen wir den an das Regierungspräsidium Stuttgart weiter. Bis dann eine Entscheidung fällt, kann es schon zwei, drei Wochen dauern.

„Wann gibt Daimler sein Einverständnis zur Nachrüstung? Meine Frau hatte einen Oberschenkelhalsbruch, ist nicht gut zu Fuß. Kann ich mit ihr Einkaufsfahrten machen?“

Hermann: Daimler erlaubt die Nachrüstung und gibt 3000 Euro Zuschuss – allerdings nur für Euro-5-, nicht für Euro-4-Diesel. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr Autohaus. Für Einkaufsfahrten können wir Ihnen keine spezielle Ausnahmegenehmigung geben, auch nicht zum Getränkeholen. Vielleicht könne Sie sich diese liefern lassen, einen Nachbarn bitten oder Carsharing testen, wenn der Wechsel auf einen Gebrauchtwagen zu teuer ist. Grundsätzlich gilt: Wir können nicht die Welt retten, wenn keiner sein Verhalten ändert.

„Warum hat man die Zulassung von Dieseln mit so schlechten Abgaswerten nicht gestoppt? Die Autoindustrie freut sich jetzt über Neukäufe.“

Hermann: Sie haben recht, man hätte früher ansetzen müssen. Wir haben auch schon vor vier Jahren Abgaswerte gemessen und dem Bund gemeldet, dass die Grenzwerte um ein Mehrfaches überschritten werden. Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat nicht reagiert, und die Autoindustrie hat sich weggeduckt. Eigentlich müsste gegen die Fahrverbote vor den Werkstoren von VW und Daimler demonstriert werden, nicht in Stuttgart gegen die Grünen, die eine Lösung gesucht haben. Nur das Kraftfahrt-Bundesamt kann Zulassungen stoppen. Es hat für vier Millionen Autos die Software-Nachrüstung verfügt.

„Erhalte ich mit einem nachgerüsteten Euro-3- oder Euro-4-Dieselauto eine Ausnahmegenehmigung?“

Gaietto: Im Regelfall nicht. Für eine Ausnahmegenehmigung muss das Fahrzeug auf jeden Fall die Grüne Umweltplakette haben und einen Nachweis vom Händler oder Hersteller haben, dass es im Realbetrieb weniger als 270 mg Stickstoffdioxid ausstößt. Eine derartige Bescheinigung habe ich aber noch nie gesehen.

„Ich habe einen Euro-5-Diesel, der 174 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstößt. Muss ich nachrüsten, um weiter fahren zu können? Da gelten doch 270 Milligramm?“

Hermann: Zunächst sind Sie vom Fahrverbot aktuell nicht betroffen. Wenn das Euro-5-Verbot Sie betrifft, würden die 270 Milligramm für nachgerüstete Fahrzeuge gelten.

„Bei mir rufen Blutspender an, die wegen des Fahrverbots nicht mehr kommen können. Gibt es für diese eine Ausnahme?“ – fragt die Ärztliche Direktorin der Blutspendezentrale am Klinikum.

Hermann: Wir müssen darauf achten, dass Ausnahmen nicht zur Regel werden, sondern Härtefällen vorbehalten bleiben. Das Katharinenhospital ist bestens mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden. Vielleicht könnten Spender, die es nicht erreichen, woanders spenden?

„Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für regelmäßige Friedhofsbesuche, vor allem wenn man dafür nur eine kurze Strecke zurücklegen muss?“

Gaietto: Für den Friedhofsbesuch gibt es normalerweise keine Ausnahmegenehmigungen. Natürlich kann ein Antrag gestellt werden, und wir prüfen jeden Einzelfall. Aber normalerweise sind die Chancen sehr gering.

„Wir haben schon im September ein neues Auto als Ersatz für unseren Euro-4-Diesel bestellt. Aufgrund einer Verwechslung ist er aber noch immer nicht geliefert. Kann ich mit dem alten Fahrzeug weiterfahren?“

„Wir haben einen Euro-4-VW-Bus und fahren damit zum Parkplatz Birkenkopf und dann mit den Rädern in die Stadt. Gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung? Und bekomme ich die auch, wenn mein Sohn das Auto für einen Umzug braucht oder ich Holz aus einem eigenen Waldgrundstück holen will?“

Gaietto: Für die Fahrt zum Birkenkopf gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Das dürfen Sie künftig nicht mehr. Für den Umzug des Sohnes und das Holzholen können Sie eine temporäre Genehmigung bekommen. Reichen Sie den Antrag dafür so rechtzeitig wie möglich ein. Falls Sie bis zu dem Tag, an dem Sie fahren, noch keinen Bescheid haben, reicht im Notfall auch die Bestätigung von uns, die Sie nach dem Eingang des Antrags von uns bekommen.

„Wie kann man überhaupt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen?“

Gaietto: Am besten gehen Sie online auf die Seite der Stadt Stuttgart. Da ist rechts ein Banner für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Wenn Sie nicht online sind, können Sie einen Antrag auch an die Adresse Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, schicken oder dort persönlich vorbeikommen. Geöffnet ist montags bis freitags 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr. Per Telefon sind wir unter 07 11 / 2 16 - 3 21 20 erreichbar.