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Mit interaktiver Grafik - Mit strengen Auflagen will die Bundesregierung die Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten, das sogenannte Fracking, verbieten. Vor allem das Trinkwasser soll geschützt werden, heißt es in einem Papier, das den StN vorliegt.

Berlin/Stuttgart - Mit strengen Verboten will die Bundesregierung die Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten, das sogenannte Fracking, verbieten. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium haben sich auf gemeinsame Eckpunkte verständigt. Danach sollen Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten werden. Fracking jeglicher Art soll „in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt“ werden, heißt es in dem Papier, das den Stuttgarter Nachrichten vorliegt.

Für den Südwesten ist diese Verständigung von großer Wichtigkeit, weil der Bodensee Trinkwasser für vier Millionen Menschen im Südwesten liefert.

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Die Reaktionen auf die Eckpunkte sind sehr unterschiedlich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte „das klare Bekenntnis zum Schutz des Trinkwassers“. Der Naturschutzbund Nabu sprach dagegen von einem „faulen Kompromiss zulasten des Schutzes von Mensch, Natur und Trinkwasser“, und auch die Grünen kritisierten „Schlupflöcher“ in den Regierungsplänen.

Tatsächlich soll das Verbot nicht ausnahmslos gelten. „Wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen auf die Umwelt“ sollen möglich bleiben, wenn die eingesetzte Fracking-Flüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Zudem ist das Verbot des Frackings aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern bis zum Jahr 2021 befristet, dann soll seine Angemessenheit überprüft werden.

Grundsätzlich möglich bleiben zudem sogenannte konventionelle Fracking-Vorhaben, wie es sie in Deutschland – vor allem in Niedersachsen – seit den 60er Jahren gibt. Beim konventionellen Fracking wird in der Regel nur sehr tief (bis zu fünf Kilometer) nach unten gebohrt, beim unkonventionellen Fracking wird dagegen in höheren, dem Grundwasser näheren Schichten auch durch Querbohrungen das Gestein großflächig aufgebrochen. Umweltschützer befürchten, dass durch die dabei eingesetzten Gemische aus Wasser, Chemikalien und Sand negative Folgen für das Grundwasser eintreten können.

Die Debatte um das Fracking hatte jüngst noch einmal an Intensität gewonnen, nachdem im Zuge der Ukraine-Krise EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) die Technologie als Alternative zum russischen Gas angepriesen hatte. Tatsächlich ist es den USA gelungen, durch intensives Fracking eine große Unabhängigkeit von ausländischen Gaslieferungen zu gewinnen. Zudem sanken die Energiepreise deutlich. Allerdings beklagen Umweltschützer auch erhebliche negative Folgen für Boden und Gewässer.

In einem gemeinsamen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion betonten Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks , dass es nach ihrem Willen „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben“ werde. Allerdings schließen die beiden SPD_Politiker „es aber nicht für alle Ewigkeit aus, sondern ermöglichen eine kontrollierte und sorgfältige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund, da bislang keine Erfahrungswerte in Deutschland vorliegen“.