Bestechung und Bestechlichkeit im Medizinbetrieb sollen endlich konsequent bestraft werden. Foto: dpa

Der Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen steht aktuell ziemlich weit oben auf der politischen Agenda. Weil das nicht nur an der Wahlkampftauglichkeit des Themas liegt, widmen wir ihm die nächste Ausgabe unserer Veranstaltungsreihe Forum Gesundheit.

Stuttgart - Am Anfang war der Herzklappenskandal. Im Sommer 1994 flog auf, dass ein Klappenhersteller leitenden Klinikärzten finanzielle Vorteile gewährte, wenn sie seine Produkte orderten – noch dazu zu überhöhten Preisen. Die Aufregung war riesengroß. Erstmals sah sich eine breite Öffentlichkeit in Deutschland mit korruptiven Praktiken im Medizinbetrieb konfrontiert – immerhin ein Wirtschaftszweig mit gewissen moralischen Ansprüchen. Wie verbreitet ist Korruption unter Ärzten?

Kripomann Uwe Dolata, der seinerzeit in diesem Skandal ermittelte, zeigt sich bis heute erschüttert. Er hegt den Verdacht, dass damals auch solche Patienten künstliche Klappen erhielten, die sie gar nicht brauchten. Ärzte hätten ihm persönlich von Fällen berichtet, dass Patienten mit einer harmlosen Bronchitis, die ähnliche Symptome haben kann wie eine Herzrhythmusstörung, zum Arzt gingen und dann wenig später eine neue Herzklappe erhielten. Damit wären Mediziner nicht nur korrupt gewesen, sie hätten aus Geldgier auch Menschen geschädigt, so der Würzburger Kriminalhauptkommissar.

Melden Sie sich hier zum Forum Gesundheit am 16. Juli 2013 an

Im Zuge des Herzklappenskandals leiteten Staatsanwälte bundesweit mehr als 1700 Ermittlungsverfahren ein. Die meisten wurden wieder eingestellt, in vielen Fällen endeten die Verfahren aber auch mit Strafbefehlen und Verurteilungen. Wobei allerdings schlimmste Anschuldigungen, wie Kripomann Dolata sie erhebt, vor Gericht nie zu beweisen waren.

Doch auch so hinterließ der Herzklappenskandal tiefe Spuren. Er war mit ein wichtiger Grund dafür, dass die einschlägigen Straftatbestände durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 verschärft wurden.

Blockade im Bundesrat droht

Das Gesetz hatte indes einen schweren Geburtsfehler. Es bezog sich nur auf angestellte Ärzte in Kliniken und ließ niedergelassene Ärzte – als Freiberufler – außen vor. Diesen Persilschein für die Niedergelassenen bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr mit spürbarem Bauchgrimmen. Wenn die Politik korruptives Verhalten außerhalb von Kliniken geahndet sehen wolle, müsse sie das Gesetz ändern, gab der BGH klar zu verstehen. Mit dem geltenden Recht jedenfalls seien schwarze Schafe nicht zu belangen.

Die Botschaft ist angekommen. Alle Parteien haben inzwischen entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Den schwarz-gelben Entwurf hat der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Er sieht vor, dass die Regeln, nach denen Mediziner und andere Leistungserbringer im Korruptionsfall mit Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren belangt werden können, im Sozialgesetzbuch V (SGB) verankert werden.

Allerdings: Der Bundestagsopposition reicht das nicht  aus,  weil  das  SGB V  lediglich  für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt. Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister, die nur Privatpatienten als Kunden haben, blieben außen vor. Es droht eine Blockade im Bundesrat, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat. Dort liegt ein Gegenentwurf aus dem SPD-regierten Hamburg vor, der Änderungen nicht im SGB, sondern im Strafgesetzbuch vorsieht. Eine schnelle Lösung ist deshalb unwahrscheinlich – womit beim Forum Gesundheit unserer Zeitung zur Korruption im Gesundheitswesen am 16. Juli auch politisch für reichlich Gesprächsstoff gesorgt ist. Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen (Einzelheiten zur Anmeldung im Info nebenan).

Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit dürften also im Medizinbetrieb außerhalb von Kliniken bis auf weiteres ungestraft bleiben. Das ist beunruhigend, denn das Gesundheitswesen ist anfällig für Korruptionsdelikte aller Art, auch wenn die große Mehrheit etwa der Ärzte zweifellos ehrlich arbeitet.

Viele ungute Praktiken eingespielt

„Grundsätzlich gilt, wo Gelder fließen und Menschen tätig sind, besteht immer die Gefahr, dass etwas schiefläuft. Im Medizinbetrieb haben sich über Jahrzehnte hinweg viele ungute Praktiken eingespielt, ohne dass jemand Anstoß daran genommen hat“, sagt Oberstaatsanwalt Christoph Lehr von der Staatsanwaltschaft Ulm.

Lehr weiß, wovon er spricht – hat er doch den Herzklappenskandal maßgeblich mit aufgearbeitet. Er sieht insbesondere in der hohen Komplexität und Intransparenz des Gesundheitswesens ein Einfallstor für Korruption. „Es ist einfach, Zahlungen, die bestimmte Zwecke mitverfolgen, so zu verschleiern, dass es nach außen einen legalen Anschein hat“, erklärt Lehr.

Als typisches Beispiel nennt er die sogenannten Anwendungsbeobachtungen: Ärzte bekommen Geld von Pharmaunternehmen, wenn sie bestimmte Arzneimittel verordnen und dann deren Verträglichkeit protokollieren. Dumm nur, wenn bei der Durchsuchung einer Praxis stapelweise Vordrucke für Anwendungsbeobachtungen gefunden werden, die schon Wochen vor der Abgabe des Mittels ausgefüllt waren.

Doch es gibt noch viele weitere Formen für korruptives Verhalten, von denen manche auch heute schon strafbar sind. Da fließen dann unzulässige Zuweisungen, die durch fingierte Leistungsbeziehungen wie Vortrags- oder Beratertätigkeiten verschleiert werden. Da lassen sich Ärzte dafür bezahlen, dass sie Patienten an eine bestimmte Klinik überweisen, ein bestimmtes Sanitätshaus oder einen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen. Oder es wird falsch abgerechnet, indem nicht erbrachte Leistungen berechnet werden oder erbrachte Leistungen zu überhöhten Preisen.

Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen stehen unter Verdacht

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Natürlich sind längst nicht nur Mediziner betroffen. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen stehen unter Verdacht, die Hand aufzuhalten. Überall dort, wo es Kooperationen zwischen ihnen gibt, kann es zu Korruptionsdelikten kommen.

Hinsichtlich der finanziellen Schäden, die solche Machenschaften verursachen, gibt es nur grobe Schätzungen. Die Korruptionsexperten von Transparency International sprechen von 15 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Teil dieser Summe geht sicher zulasten der Krankenkassen, die vor allem durch Falschabrechnungen geschädigt werden. Betroffen sind damit zugleich auch die Beitragszahler, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Und schließlich stellt die Korruption auch aus Sicht der Patienten ein Problem dar. Sie verlassen sich darauf, dass ihre Versorgung unter rein medizinischen Gesichtspunkten erfolgt. Was aber, wenn es dabei auch um den Geldbeutel derer geht, die diese Versorgung organisieren? Das ist ein Verdacht, der das Vertrauen in die Medizin schwer beeinträchtigen kann. Es ist deshalb an der Zeit, Korruption im Gesundheitswesen endlich konsequent zu bestrafen.