Der Wirbel um die Formfehler bei der StVO geht weiter. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Aktuell streiten die Länder über einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung, es geht vor allem um härtere Strafen für Raser. Nun tauchen neue Bedenken auf - zu früheren Verordnungen.

Berlin/Stuttgart - Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Wegen Formfehlern könnten aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit elf Jahren ungültig sein. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf ein Schreiben des baden-württembergischen Justizressorts. Dabei geht es vor allem um eine Verordnung aus dem Jahr 2013. Eine Sprecherin des baden-württembergischen Justizministerium sagte, aus der „Justizpraxis“ seien Bedenken vorgebracht worden. Diese seien an das zuständige Verkehrsministerium weitergeleitet worden.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte am Donnerstag, nach Auffassung des Ressorts leide die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 nicht an einem Zitierfehler - also einem Rechtsfehler. Auch der ADAC sieht dies so.

Um diesen Fehler ging es

Wegen eines Formfehlers war der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser. Die Bundesländer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ringen um eine Neuregelung.

Bei der neuen StVO wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat.

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Wie das baden-württembergische Verkehrsministerium nun an das Bundesverkehrsministerium schrieb, könnte es auch in vorherigen Novellen der StVO Verstöße gegen das Zitiergebot gegeben haben. Verwiesen wird auf ein Schreiben des baden-württembergischen Justizministeriums, das darin Bedenken aus der „gerichtlichen Praxis“ aufnimmt. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Konkret habe die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 eine Rechtsgrundlage nur unzureichend zitiert. Auch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 sei wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig. Dies hätte zur Folge, dass die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre.

ADAC sieht keinen Fehler

Der ADAC vertritt eine andere Auffassung. Die Neufassung der StVO 2013 sei damals gerade zu dem Zweck erfolgt, eine rechtssichere Verordnung aufgrund früherer Zitierfehler zu schaffen. „Dort sind alle relevanten Ermächtigungsgrundlagen unseres Erachtens korrekt angeführt.“ In den zurückliegenden sieben Jahren seien zudem nach ADAC-Recherche keine Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden, die Bedenken hinsichtlich des Zitiergebots bei der StVO angeführt haben. „Daher können wir eine Fehlerhaftigkeit im Neuerlass der StVO 2013 nicht bestätigen.“

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte der dpa, sollte die Sicht des baden-württembergischen Justizministeriums zutreffen, wäre dies ein „ungeahntes Bürokratieversagen“.

Im Streit um den Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung ist umstritten, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll - das wollen die Grünen. Dagegen wollen unionsgeführte sowie SPD-geführte Länder sowie Scheuer, dass auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden. Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus der Sackgasse wird seit Wochen gerungen.