Macht alleine die Zahl an Frauen in Parlamenten einen Unterschied? Foto: dpa

Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgebot, Wahlfreiheit aber auch. Die Forderung nach Parität entspringt dem identitären Denken – eine gefährliche Mode.

Stuttgart - Natürlich ist es ein Makel unserer Demokratie, dass in sämtlichen deutschen Parlamenten viel mehr Männer als Frauen sitzen. Männer sind ja weder schlauer noch politisch geschickter als Frauen. Es gibt also Gründe genug, endlich für Verhältnisse zu sorgen, die weiblichen Kandidaten bei Wahlen die gleichen Erfolgsaussichten offerieren wie männlicher Konkurrenz. Einige dieser Gründe sind in der Verfassung nachzulesen.

Es ist allerdings ein Irrtum zu glauben, das Gleichheitsgebot in unserer Verfassung verlange partout eine paritätische Sitzverteilung im Deutschen Bundestag oder in den Landesparlamenten. In einer repräsentativen Demokratie sind Abgeordnete stets Repräsentanten des ganzen Volkes – und Parlamente kein Abbild desselben. Volksvertreter(innen) erfüllen ihren verfassungsgemäßen Auftrag nicht etwa dann besonders vorbildlich, wenn sie wie Abziehbilder ihrer Wähler erscheinen. Ihre Aufgabe ist vielmehr, deren gemeinsame Interessen im Blick zu behalten. Die Sehnsucht nach Parität in den Parlamenten entspringt identitärem Denken, das links wie rechts gerade wieder in Mode ist. Solches Denken fördert eine Zersplitterung der Gesellschaft. Und das ist keineswegs im Sinne derer, die unsere Verfassung vor 70 Jahren erfunden haben – weder der Väter noch der Mütter des Grundgesetzes.